Hallo an Alle!
Ich habe die Mietzinsvorschreigungen ab Jänner 2015 erhalten, in denen mir erstmals von der Hausverwaltung eine "EDV-Gebühr" vorgeschrieben wird.
Ist dies rechtskonform?
Meiner Meinung nach werden doch alle Auslagen der Hausverwaltung mit den Betriebskosten verrechnet, sodass alle Aufwendungen damit abgedeckt sind.
Wie ist Eure Meinung dazu?
LG Mieter 1110
Hausverwaltung fordert EDV-Gebühr
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