Hallo zusammen!
Ich habe in meiner Wohnung - in der ich Hauptmieter bin - einen Raum freistehen, den ich gerne untervermieten will (Stundenten-WG) um meine Kosten während des Studiums leichter decken zu können. Die rechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Leider scheitere ich nun an der Informationssuche zu gewissen Fragen.
Wie sieht es mit der Umsatzsteuerpflicht aus? Es gilt ja der vergünstigte Steuersatz bei Vermietung zu Wohnzwecken, gilt das aber auch beim untervermieten?
Zusätzlich will ich ein Selbsterhalterstipendium in Anspruch nehmen. Einnahmen über EUR 10.000,- p.a. (ab 1.1.2015) werden mir 1:1 nachverrechnet. Zählen da meine Mieteinkünfte dazu? Ich will ja einen wirtschaftlichen Vorteil durch die WG erzielen, was aber nur möglich ist, wenn ich die Untervermietung nicht versteuern und angeben muss.
Der Idealfall wäre also: Untermietzins x Euro, der Untermieter überweise mir die x Euro, die x Euro gehören mir.
Gäbe es ansonsten alternative Lösungen? Will hier nichts falsch machen, um rechtlich nicht irgendwann belangt werden zu können.
Danke für etwaige Antworten.
Pflichten des Hauptmieters bei Aufnahme eines Untermieters
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