Wasserschaden

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dylen
Beiträge: 1
Registriert: 02.07.2014, 20:31

Wasserschaden

Beitrag von dylen » 02.07.2014, 20:39

Hallo

Es passt nicht ganz ins Mietrechtforum aber ich versuch es trotzdem:
In der leerstehenden Wohnung über meiner gab es einen Wasserschaden durch ein geplatztes Rohr nach dem Haupthahn. Die Erstmaßnahmen wurden von einer Firma durchgeführt. Jedoch lehnt die Gebäudeversicherung die Schadensregulierung ab, da das Wasser bei einer leerstehenden Wohnung hätte abgedreht sein müssen.
Meine Wohnung wurde dadurch unbewohnbar, da das Wasser über die Elektroinstallationsleitungen 7 Stockwerke (!) tiefer dringen konnte. Ich bin zwar Eigentümer der Wohnung aber laut Sachverständigen ist für meine Wohnung eine Mietzinsminderung von 100% vorhanden.

Ich würde gerne wissen, ob ich in diesem Fall die Betriebskosten der Wohnung bei der Hausverwaltung (HV) stornieren lassen kann bzw. wer für den Schaden aufkommt. Ich vermute der Eigentümer (Firma) der verursachenden Wohnung.
Meine 2. Frage bezieht sich auf die Regulierung des Schadens. Ist die HV mein Ansprechpartner und muss sich diese mit der Sanierung auseinandersetzten oder muss ich das über den Eigentümer machen?

Meine letzte Frage bezieht sich auf Schadensersatz. Ich wohne jetzt auf Kosten meiner Haushaltsversicherung in schlechten Appartements. Kann ich hier vom Schadensverursacher Schadensersatz verlangen für die vielen Umstände die mir dadurch entstehen oder hat eine solche Forderung keine Chance?

Danke schon im Voraus an alle die sich Zeit nehmen und meine Probleme auch nur lesen :)
Viele Grüße



Manannan
Beiträge: 1447
Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 02.07.2014, 21:20

Was war die Ursache für das geplatzte WL-Rohr?
Was genau steht im Mietvertrag bzgl Haftung bei Schäden, die durch das Mietobjekt entstehen?
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung?

Wenn das Wasser bei leerstehenden Wohnungen abgedreht sein hätte müssen, dann haftet der Vermieter!

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