Trennung - Meine Expartnerin mit ihrem Kind soll ausziehen

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Manannan
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Beitrag von Manannan » 04.12.2012, 14:07

Dann erlischt das Prekarium Ihrer Freunding spätestens mit dem Ende Ihres Bestandverhältnisses mit dem Wohnungsvermieter.



bluebird
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Beitrag von bluebird » 06.12.2012, 07:40

Hallo und guten Morgen,
die Situation ist leider nach wie vor nicht geklärt.

Wohnung ist gekündigt.

Kann meine Expartnerin auch in diesem Fall in der Wohnung sitzen bleiben? (Nach dem Ende meines Mietverhältnisses).

Wenn ja, wer trägt dann hierfür die Verantwortung?
Kann es sein, dass ich in diesem Fall die Miete weiter zahlen muss? (obwohl ich eigentlich den Mietvertrag gekündigt habe).

LG
Daniel

Manannan
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Beitrag von Manannan » 06.12.2012, 09:49

Sie verkomplizieren die Sache extrem.
Wie ich oben schon ausführte, erlischt das Prekarium Ihrer Freundin spätestens zu dem Zeitpunkt, wo Ihr Mietverhältnis endet.
Wenn Ihr Mietverhältnis zB am 31.12.2012 erlischt, erlischt auch das Prekarium Ihrer Freundin mit diesem Zeitpunkt und zwar unabhängig davon, ob Sie ihr ein Bleiberecht bis 15.01.2013 eingeräumt haben. Sie können auf jemand anderen eben nicht mehr Rechte übertagen, als Sie selber haben. (Nemo plus iuris transfere ad alium quam ipse habet!)

bluebird
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Beitrag von bluebird » 06.12.2012, 09:58

Ja, kompliziert war ich schon immer. Aber man will sich ja auch vorbereiten. Denn schließlich muss ich die Wohnung ja bis zur Schlüsselübergabe ausräumen, ausmalen usw.

Die Möbel hätt ich ihr geschenkt, wenn sie es aber drauf anlegt bzw. nichts findet, muss ich wohl die Möbel entsorgen bzw. entfernen. (Da die Wohnung ja leer sein muss).

Wenn sie also bis zur Schlüsselübergabe keine Wohnung hat, ist das -brutal formuliert - nicht mein Problem und sie muss auf jeden Fall raus.

Danke!

Manannan
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Beitrag von Manannan » 06.12.2012, 10:41

Die Expartnerin muss nur dann nicht raus, wenn der Vermieter ihr die Wohnung weiter vermietet.

Vielleicht können Sie mit dem Vermieter vereinbaren, die Möbel dem Nachmieter auf dessen Wunsch zu überlassen?
Sollte der Nachmieter nicht zustimmen, dann können Sie die Möbel immer noch entsorgen.

Wünsche Ihnen alles Gute!

bluebird
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Beitrag von bluebird » 06.12.2012, 11:14

Hallo,
ich möchte Ihnen nochmals für Ihre Geduld danken. Es handelt sich bei der Wohnung um eine Mietkaufwohnung, bei der ich einen Grundkostenanteil zahlen musste. Bei Auszug bekommt man diesen Anteil retour.

Wie mir die Wohnbaugenossenschaft mitteilte, hätte ich diesen Anteil nicht retour bekommen, wenn ich die Wohnung auf meine Expartnerin überschreiben lassen hätte. Allerdings hat sie ohnehin kein sog. Eintrittsrecht, also wär die Überschreibung nicht möglich.

Die Kündigung der Wohnung meinerseits war also genau richtig.

Ich habe nun vor Ihr die Einrichtung kostenlos zu überlassen und werde mit Ende Februar mit dem Räumen der Wohnung anfangen. (Muss sie ja dann spätestens Ende März an die Genossenschaft übergeben).

Sollte bis Ende Februar nicht erkennbar sein, dass sie aktiv wird (siedelt) werde ich die Möbel entsorgen. Sehe da keinen andren Weg. Mehr Möglichkeiten kann ich ihr nicht geben.

Ich denke ich bin da ohnehin sehr kulant, denn schließlich zahle ich bis zur Übergabe an die Genossenschaft ALLES.

LG

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