In dem Hochhaus in Wien, das ich bewohne, gibt es leider hartnäckige Ignoranten, die immer wieder Brandschutztüren mit Keilen offenhalten und Gerümpel auf den Fluchtwegen ablagern. Die Hausverwaltung hat bereits mehrfach auf diesen Missstand und auf das Verbot derartiger Handlungen hingewiesen - leider ohne Erfolg.
Mich würde daher Folgendes interessieren:
1) Gegen welche gesetzlichen Vorschriften wird verstoßen?
2) Kann ich als Mitbewohner Anzeige erstatten oder muß das der Eigentümer bzw. die Hausverwaltung tun?
3) Welche Behörde nimmt eine solche Anzeige entgegen?
Danke für sachdienliche Hinweise.
Verstoß gegen Brandschutzbestimmungen
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- Registriert: 21.08.2007, 23:35
ad 1.) Bau- und/oder feuerpolizeiliche Vorschriften; Brandverhütung, Fluchtwege; Da es sich um eine in die Kompetenz der Länder fallende Bestimmung handelt, kenne ich die für Wien geltenden Vorschriften nicht.
ad 2.) als Mitbewohner können Sie Anzeige erstatten; die Haftung trifft die Hausverwaltung;
ad 3.) In Wien der Magistrat für den jeweiligen Bezirk.
ad 2.) als Mitbewohner können Sie Anzeige erstatten; die Haftung trifft die Hausverwaltung;
ad 3.) In Wien der Magistrat für den jeweiligen Bezirk.
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