Hallo an alle,
habe hier folegende Situation.
Ein Freund von mir betreibt ein kleines Geschäft
und sollte - weil vom Eigentümer die Räumlichkeiten selber benötigt werden - das Feld räumen.
Die Begründungen hierfür sind: Renovierungs- bzw. Umbauarbeiten im großen Umfang als auch Eigennützung.
Er hat einen Mietvertrag auf unbestimte Zeit,
sprich einen gewerblichen unbefristeten Mietvertrag.
Selbstverständlich will er sein Geschäft nicht einfach so aufgeben,
deshalb möchte er eine Ablösesumme vom Eigentümer kassieren.
Wenn diese nicht bezahlt wird - wird er das Mietobjekt nicht aufgeben
und seine Tätigkeiten weiter ausüben.
Meine Frage, wie soll er vorgehen?
Hat er Anspruch auf eine Ablöse?
Welche Chancen hat er bei einem unbefristeten gewerblichen Mietvertrag bezüglich Kündigung?
Auf was sollte man achten?
Würde mich über Tipps sehr freuen.
Gewerbliches unbefristetes Mietverhältnis kündigen
Kündigungen von Vermieterseite können auch bei Geschäftslokalen grundsätzlich nur über das Gericht abgewickelt werden. (außer der Mieter ist einverstanden, zieht pünktlich aus bzw. unterschreibt einen Räumungsvergleich).
Das Gericht wird streng prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Eigenbedarf bzw. Umbau oder Abriss gegeben sind.
Der Vermieter muss mM aber auf alle Fälle innerhalb von drei Monaten nach Aufkündigung ein der Lage und dem Preis entsprechendes Ersatzobjekt anbieten und wenn das nicht möglich sein sollte, eine angemessene Entschädigung leisten, außerdem hat der Vermieter die Übersiedlungskosten (zumindest innerhalb der Gemeindegrenzen) zu tragen.
Bei Mietangelegenheiten besteht keine Anwaltspflicht, d.h. man kann sich in allen Instanzen theoretisch selber vertreten und der Richter muss einem helfen (Manuduktionspflicht).
Allerdings ist Mietrecht eine so dermaßen schwer zu durchschauende Materie, dass man schon aus nervlichen und zeitlichen Gründen sich eine persönliche Rechtsberatung zulegen sollte, z.B. Mietervereinigung (kostet Mitgliedsbeitrag + Jahresbeitrag) oder Anwalt, der nicht unbedingt mehr kostet.
Weil ein Internetforum kann den persönlichen Kontakt und den Augenschein von Objekt, Personen und Unterlagen nicht ersetzen.
HAnk

Das Gericht wird streng prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Eigenbedarf bzw. Umbau oder Abriss gegeben sind.
Der Vermieter muss mM aber auf alle Fälle innerhalb von drei Monaten nach Aufkündigung ein der Lage und dem Preis entsprechendes Ersatzobjekt anbieten und wenn das nicht möglich sein sollte, eine angemessene Entschädigung leisten, außerdem hat der Vermieter die Übersiedlungskosten (zumindest innerhalb der Gemeindegrenzen) zu tragen.
Bei Mietangelegenheiten besteht keine Anwaltspflicht, d.h. man kann sich in allen Instanzen theoretisch selber vertreten und der Richter muss einem helfen (Manuduktionspflicht).
Allerdings ist Mietrecht eine so dermaßen schwer zu durchschauende Materie, dass man schon aus nervlichen und zeitlichen Gründen sich eine persönliche Rechtsberatung zulegen sollte, z.B. Mietervereinigung (kostet Mitgliedsbeitrag + Jahresbeitrag) oder Anwalt, der nicht unbedingt mehr kostet.
Weil ein Internetforum kann den persönlichen Kontakt und den Augenschein von Objekt, Personen und Unterlagen nicht ersetzen.
HAnk




Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste