Geschrei von mehreren Babys in Nachbarwohnung zu erdulden?

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Thomas Mueller5
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Geschrei von mehreren Babys in Nachbarwohnung zu erdulden?

Beitrag von Thomas Mueller5 » 23.07.2012, 17:12

Hallo,

soviel ich weiß, muss man als Mieter Babygeschrei aus Wohnungen anderer Parteien erdulden. Nur in meinem Fall ist es so, dass es sich bei einer Nachbarswohnung um eine 30m² Wohnung handelt, in der meines Wissens ein Pärchen mit 5 Kindern wohnt, 3 davon sind noch im Babyalter. Diese 5 Kinder, besonders die 3 Babys machen so gut wie ständig Lärm, vor allem das ständige Babygeschrei von 3 Babys ist mit der Zeit sehr störend.

Wie gesagt, soviel ich weiß, muss man Babygeschrei erdulden. Von 1 Baby ok, aber was ist wenn das "unübliche Ausmaße" annimmt, wie eben zB das Geschrei von 3 Babys plus der Lärm von 2 anderen Kindern? Muss man das als Mieter immer noch erdulden? Oder ist da auch irgendwo eine Grenze, wo man sagt, das ist nicht mehr zumutbar?

Falls man das ebenfalls erdulden muss, könnte man vielleicht auch dahingehend was unternehmen, dass es nicht vertretbar und legitim ist, wenn ein Pärchen und 5 Kinder in einer 30m² Wohnung leben? Die ist ja viel zu klein für soviele Leute, von daher könnte das evtl. gegen das Mietrechtsgesetz verstoßen?

Würde mich über Hilfe und Tipps freuen.

Thomas



H-a-n-s
Beiträge: 2
Registriert: 27.07.2012, 00:07

Beitrag von H-a-n-s » 27.07.2012, 00:17

Hi Thomas,
bist du aus Wien?
Denn in Wien gibt es das Wiener Landessicherheitsgesetz.
Im § 1(1) Z.1 steht: ungebührlicherweise störenden Lärm erregt ist mit..... blabla zu bestrafen.

Die Polizei kann meines Wissens im Sinne des Landesgesetztes (WLSG ist ein Landesgesetz von Wien) dagegen vorgehen.

Allerdings geht es soweit, dass in § 1(2) steht:

Zum Zweck der Abstellung oder zur Vermeidung einer drohenden Fortsetzung ungebührlichen störenden Lärms können Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes die Gegenstände, mit denen der Lärm erregt wird, sicherstellen oder, sofern dies wegen der Beschaffenheit des Gegenstandes oder aus anderen Gründen nicht möglich ist, in geeigneter Weise außer Betrieb setzen. :lol: :lol: :lol:

Könnte also interessant werden wenn die Beamten hier einschreiten ;))

Aber auf jeden Fall --> wenn du und auch andere den Lärm als ungebührlich und störend Empfindet, dann kann man da schon was machen.

Ich hoffe ich kontne helfen.

Mfg Hans

Officer01
Beiträge: 73
Registriert: 20.11.2010, 18:08

Beitrag von Officer01 » 28.07.2012, 16:35

Kinderlärm muss grundsätzlich geduldet werden!

Es gibt mehrere Entscheidungen des VwGH dazu:
z.B.: 90/10/0153:

Das typische Schreien von Säuglingen und Kleinstkindern, aber auch der typische Lärm von kleineren Kindern, etwa die durch ein gelegentliches "Herumlaufen" von solchen Kindern in einer Wohnung verursachte Lärmerregung (genauer: deren Nichtunterbindung durch die Aufsichtsperson) kann nicht als ungebührlich im Sinne des Gesetzes beurteilt werden. Dasselbe wird auf eine gelegentliche kurze Rauferei von Kleinkindern bzw Vorschulkindern zutreffen.

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