Guten Tag,
ich habe ein vermutlich altbekanntes Problem.
Also ich bin Veterinärmedizinstudentin und bin vor 4 Monaten in eine WG in Wien gezogen. Dort war vertraglich nichts bezüglich einer Tierhaltung geregelt. Es war von Anfang an klar, dass ich einen Hund haben möchte.
Nun habe ich den Vermieter angerufen und um Erlaubnis gefragt ob ich einen Hund halten darf. Dieser bejahte das und meinte von ihm aus ist es erlaubt, aber es gebe eine Hausverwaltungsversammlung wo über diese Thema mit allen Eigentümern in dem Haus abgestimmt wird ob die Hundehaltung erlaubt wird oder nicht. Nun diese Abstimmung war dieses Wochenende und ist mit einem generellen Haustierverbot in dem Haus ausgefallen.
Dieses Verbot soll nun auch in die Hausverordnung aufgenommen werden. Offizieller Bescheid soll in den nächsten Tagen folgen.
Wie sieht das nun aus? Darf die Hausverwaltung mir einen (versicherten, angemeldeten, nicht störenden) Hund verbieten OBWOHL mein Vermieter ihn erlaubt?
Ich bin gerade ziemlich verzweifelt, weil diese Verraussetzung ein Grund war in diese Wohnung zu ziehen.
Vielen Dank für die Auskunft.
LIebe Grüße aus Wien,
Martina
Großes Problem bezüglich Tierhaltung in Mietwohnung
In Ihrem Fall als Veterinärin wird wohl eine Speziallösung möglich sein, d.h. am besten das diplomatische Gespräch mit den "gewissen" Nachbarn suchen und versuchen, zu einer praktikablen und argumentierbaren Lösung zu kommen. Im engen Wien ist das Hundeproblem aber ein wesentlich massiveres sein als etwa in Innsbruck, aber auch dort: "Das Gackerl muss ins Sackerl"...
Vom OGH gibt es im Zusammenhang mit benachteiligenden Klauseln in Mietverträgen immerhin eine Entscheidung in der festgehalten wird, dass "ein generelles, formularmäßiges Tierhaltungsverbot unzulässig ist".
Die Haltung von wohnungsüblichen Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen ist daher sogar auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig. Da müsste sich für einen halbwegs kleinen Hund also auch etwas ableiten lassen. Ein Tier ist außerdem meistens ohnehin der bessere Lebensgefährte und Hausgenosse, Stress machen verantwortungslose Hundehalter...
Die Gerichte mischen sich allerdings nur ungern in Hauseigentümerangelegenheiten, außer es geht grob benachteiligend zu. Am besten und haltbarsten sind wie gesagt gute nachbarschaftliche Beziehungen mit Handschlagqualität.
wuff & wau!, Hank

Vom OGH gibt es im Zusammenhang mit benachteiligenden Klauseln in Mietverträgen immerhin eine Entscheidung in der festgehalten wird, dass "ein generelles, formularmäßiges Tierhaltungsverbot unzulässig ist".
Die Haltung von wohnungsüblichen Kleintieren wie Hamster oder Meerschweinchen ist daher sogar auch ohne Zustimmung des Vermieters zulässig. Da müsste sich für einen halbwegs kleinen Hund also auch etwas ableiten lassen. Ein Tier ist außerdem meistens ohnehin der bessere Lebensgefährte und Hausgenosse, Stress machen verantwortungslose Hundehalter...
Die Gerichte mischen sich allerdings nur ungern in Hauseigentümerangelegenheiten, außer es geht grob benachteiligend zu. Am besten und haltbarsten sind wie gesagt gute nachbarschaftliche Beziehungen mit Handschlagqualität.
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