Kautionsabrechnung/ Kaution teilweise einbehalten

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vlafi
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Kautionsabrechnung/ Kaution teilweise einbehalten

Beitrag von vlafi » 01.03.2012, 05:17

Ich habe von 2002 bis Jan 2012 in einer privaten Mietwohnung gewohnt.
Bei der Wohnungübergabe wurde kein Übergabeprotokoll gemacht! Brauchen wir nicht, war seine Aussage!

8 Tage später habe ich folgende Kautionsabrechnung erhalten:

Putzen - gesamte Wohnung in extrem verwahrlosten Zustand 350,--

kein Warmwasser im Badezimmer
Fehlersuche von Fa Vaillant durchgeführt 120,--
Ursache: Armaturen im Badezimmer ungepflegt und defekt.
Weiters waren Amaturen nicht mehr zu säubern!
Armatur für Badewanne war nur Brausegarnitur. (Stimmt habe ich getauscht)
Brauseschlauch erneuern. €400

Metallteil von Balkontür gebrochen
Rohrhalter von Heizungsrohren aus der Wand gerissen (Wohnzimmer)
15 Lampen ersetzt (Wohnzimmer und Vorzimmer)
Diverse Kleinschäden an Einrichtungsgegenständen.

Auf diese Aufstellung berufende, erlaube ich mir eine Summer in der Höhe von 1000,-- einzubehalten.


Die Zinsen hat er komischerweise nicht aufgelistet bei der Kautionsabrechnung. Damals habe ich insgesamt 1440,-- Kaution bezahlt!

1 Tag vor Wohnungsübergabe habe ich einen Service für die Therme gemacht, da hat komischerweise alles funktioniert. Warmwasser war auch im Badezimmer da ich dort noch geduscht habe mit Warmwasser.
Die Balkontüre und Heizungsrohre waren beim Einzug in der Wohnung so. Auch die Wohnzimmermöbel waren vom Vermieter! Allerdings weiss ich nicht wieviele Jahre und wieviele Mieter diese Möbel schon verwendet haben! Wohnung war absolut nicht verwahrlost! Am nächsten Tag hat er angeblich (beweisen kann ich es nicht) die Wohnung leergeräumt! Also sämtliche Möbel aus der Wohnung entfernt! Vorher putzt er angeblich um 350,--??
Schlafzimmerfenster habe ich auf meine Kosten reparieren lassen (müssen) weil ein Gelenkteil im Fenster defekt war und das Fenster nicht mehr zu öffnen war! Muss diese Kosten nicht der Vermieter tragen?

Muss ich mir das so gefallen lassen????
Hat es Sinn sich dagegen zu wehren!
Fotos habe ich am Tag der Wohnungsübergabe aber gemacht.

Ich hoffer mir kann wer einen Rat geben!
Herzlichen Dank im voraus!



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 04.03.2012, 09:36

Klassischer Fall - für was vermietet ein Vermieter? Bingo. Die Kaution + die Sparbuchzinsen sind aber nur zur Abdeckung für unverhältnismäßige Abnutzung bzw. Beschädigungen da. Gewöhnliche Abnützung durch normales Wohnen ist durch die Mietzahlungen gedeckt, für was zahlt man sonst Miete?

Falls Sie mit dem Vermieter trotz aller diplomatischen Bemühungen zu keiner Einigung kommen sollten, bleibt nur mehr der Weg zur Schlichtungsstelle (an sich muss jede Gemeinde eine solche haben) oder zum Bezirksgericht (am wöchentlichen Amtstag zu Protokoll geben), wo im Außerstreitverfahren die Höhe und Zulässigkeit der Abzüge festzustellen ist.

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