Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung!

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
composer
Beiträge: 2
Registriert: 29.09.2011, 20:40

Rückbau des angelegten Gartens in einer EG - Mietwohnung!

Beitrag von composer » 29.09.2011, 21:00

Hallo,

Wir haben folgendes Problem!
Vor ca. 2 Jahren bezogen wie eine Neubau - Mietwohnung im Erdgeschoss mit Terrasse.
Nach ungefähr einem halben Jahr setzten wir ein paar Pflanzen und Sträucher als Sichtschutz in die Wiese.
Dies wurde von der Vermietergesellschaft mündlich gewährleistet.
Darüber hinaus befand sich der Rasen in einem katastrophalen Zustand, mit Schotter, Kies und teilweise Glasscherben.
Die Pflege des Rasens übernahmen einige der Erdgeschossbewohner aus eigener finanzieller Leistung.
Nun ist es zu Beschwerden von oberen Wohnungen gekommen,
hauptsächlich war es der Neid, der diese Parteien veranlasst hat, beim Vermieter zu klagen.

Nach knapp 2 Jahren sieht der Rasen und die Anlage wieder begehbar und schön aus, Dank der Investitionen der EG - Mieter.

Nun fordert die Vermietergesellschaft ab sofort, den kompletten Rückbau der mit viel Liebe eingesetzten Pflanzen und Sträucher rund um die Terrassen, in den Ursprungszustand!

Laut Mietvertrag steht dem Mieter das Recht zu, die bestehenden Anlagen des Hauses, die der gemeinsamen Benützung dienen, zu benützen.
Auch ist im Mietvertrag nichts weiter angeführt, das gegen eine Bepflanzung rund um die Terrasse spricht.

Kann uns jemand weiterhelfen?
Wer ist nun im Recht?



Hank
Beiträge: 1527
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 29.09.2011, 23:10

Interessant wäre der wichtige Grund der Vermietergesellschaft warum der Garten zurückzubauen ist - ist der Hausfrieden und die Hausordnung durch die Grünanlage tatsächlich beeinträchtigt?

Sich aber auf keinen Fall sofort geschlagen geben und zuerst einmal aber mit dem Vermieter und den gewissen Mitbewohnern diplomatisch reden versuchen, wenn das nichts bringt, dann gibt es beim Stadtmagistrat oder so eine Schlichtungsstelle für Mieterstreitigkeiten.

Zur Not ist Schadenersatz für Kränkung durch entgangene Lebensqualität denkbar, weil Zusagen gemäß Mietvertrag nicht eingehalten wurden und Kosten für den Garten entstanden, kommt aber auch drauf an, welche Mitschuld die EG-Bewohner an der Situation haben.

Für solche zwischenmenschlichen Angelegenheiten ist kein juristisches Kraut gewachsen - Gericht heißt immer Zwang -, weil die Gesprächsbasis zwischen den Beteiligten oft nicht mehr vorhanden ist, die Emotionen wegen vieler anderer Sachen sofort hochgehen, keiner dem anderen mehr zuhören will und das eigentliche Problem dadurch sowieso in den Hintergrund gedrängt wird.

Aber die Leute müssen trotzdem noch unter einem Dach wohnen und sich irgendwie vertragen, und das vielleicht für Jahrzehnte. Für solche schwierigen Fälle gibt es noch die Möglichkeit der außergerichtlichen MEDIATION, die allerdings etwas kostet, aber Probleme lösen kann bevor sie sich völlig verknoten und außer Kontrolle geraten.

Hank 8) 8) 8)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste