Hallo,
hab ein Problem.
Bin im Jahr 2009 zusammen mit einer Freundin in eine Wohnung gezogen, ich war Hauptmieterin, wir haben aber beide den Mietvertrag unterschrieben und uns die Kaution geteilt.
Meine Freundin hat ihr Studium vorzeitig abgebrochen und ist bereits nach 2 Monaten unangekündigt ausgezogen (Oktober).
Ich habe erst im März wieder eine neue Mieterin gefunden aber meine Freundin hat von November bis Februar keine Miete mehr bezahlt.
Nun fordert sie ihren Anteil der Kaution von 750€ zurück.
Kann ich mir diese Kaution einbehalten, weil sie mir eigentlich noch etwa €1200 für die Miete von Nov-Feb schuldet???
Liege ich da richtig, dass sie entweder eine Nachmieterin hätte finden müssen (was sie nicht getan/versucht hat) oder aber die Miete bis zum Einzug einer neuen Mieterin hätte bezahlen müssen???
Bitte um Hilfe!!!
Kaution zurück trotz ausstehender Miete
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 21.03.2009, 19:50
Zunächst: Was heißt hier "vorzeitig abgebrochen" - die hat ja gar nicht erst angefangen...
Jedenfalls eine Kaution ist genau für den Zweck da - um eben offene Ansprüche abzudecken, vom Mietrecht wird als Rechtswohltat sogar noch ein Pfandrecht eingeräumt - Sie könnten also durchaus Sachen von der vertragsbrüchigen Freundin einbehalten bzw. über den Vermieter einbehalten lassen.
Es kommt aber immer drauf an was im Mietvertrag in puncto Kündigungsfrist bzw. Nachmieter vereinbart war. Sie hätten jedenfalls, mit dem Vermieter sofort reden müssen bzw. können es noch immer versuchen, weil sie war ja nicht Ihre Untermieterin, sie hat ja mitunterschrieben.
Mietrecht jedenfalls ist eine unerschöpflich komplizierte Materie, zur Not könnten Sie ja bei der Schlichtungsstelle der Gemeinde, Arbeiterkammer, Mietervereinigung oder in Ihrem Fall eventuell bei der ÖH nachfragen - ohne Unterlagen ist es immer schwierig etwas Genaues zu sagen.
Außerdem könnten ja noch weitere hilfreiche Antworten hier im Forum hereintrudeln...
lg Hank
Jedenfalls eine Kaution ist genau für den Zweck da - um eben offene Ansprüche abzudecken, vom Mietrecht wird als Rechtswohltat sogar noch ein Pfandrecht eingeräumt - Sie könnten also durchaus Sachen von der vertragsbrüchigen Freundin einbehalten bzw. über den Vermieter einbehalten lassen.
Es kommt aber immer drauf an was im Mietvertrag in puncto Kündigungsfrist bzw. Nachmieter vereinbart war. Sie hätten jedenfalls, mit dem Vermieter sofort reden müssen bzw. können es noch immer versuchen, weil sie war ja nicht Ihre Untermieterin, sie hat ja mitunterschrieben.
Mietrecht jedenfalls ist eine unerschöpflich komplizierte Materie, zur Not könnten Sie ja bei der Schlichtungsstelle der Gemeinde, Arbeiterkammer, Mietervereinigung oder in Ihrem Fall eventuell bei der ÖH nachfragen - ohne Unterlagen ist es immer schwierig etwas Genaues zu sagen.
Außerdem könnten ja noch weitere hilfreiche Antworten hier im Forum hereintrudeln...
lg Hank
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 21.03.2009, 19:50
Vielen Dank Hank, mir fällt ein Stein vom Herzen...!!
naja das mit "vorzeitig abgebrochen" ist wohl leicht untertrieben
Naja der Mietvertrag wurde für 3 Jahre geschlossen, wobei nach einem Jahr eine Kündigung mit Einhaltung von einer Frist möglich war. Wenn man also dieses Jahr nicht schafft, bzw. auch keine Frist einhält muss sie also egtl. weiter zahlen?!
naja das mit "vorzeitig abgebrochen" ist wohl leicht untertrieben
Naja der Mietvertrag wurde für 3 Jahre geschlossen, wobei nach einem Jahr eine Kündigung mit Einhaltung von einer Frist möglich war. Wenn man also dieses Jahr nicht schafft, bzw. auch keine Frist einhält muss sie also egtl. weiter zahlen?!
Liebe Alex,
würde mich selber interessieren, ob man innerhalb des ersten Jahres einen vertragsbrüchigen Mieter belangen kann bzw. ob so etwas in der Praxis vorkommt - ich tät' sagen eher nicht, weil das Gesetz eher den Mieter schützt und nicht den Vermieter.
Der nämlich ist grundsätzlich als Eigentümer in einer stärkeren Position, weiters kann er sich ja seinen Mieter selber aussuchen und hat eben eine Kaution und das Pfandrecht.
In groben Fällen, wenn der Vertrauensbruch enorm war, ist ein Schadenersatz denkbar, aber das bedeutet Gericht und viel Zeit und Nerven.
Abgesehen davon, liegt es in der Natur der Vermieterei, dass es sich die Mieter urplötzlich anders überlegen, weil eben wichtige persönliche Gründe vorliegen. Der Vermieter muss also ständig mit Überraschungen rechnen.
Wohnen berührt viele Grundrechte, d.h. deine Ex-Mitbewohnerin muss jetzt auch irgendwo wohnen und Miete zahlen, also wird es schwer sein, eine alte Mietschuld gerichtlich durchzusetzen, weil sie sie dann nämlich nicht zahlen wird können.
Was nützt es also wenn man recht hätte, aber sein Geld trotzdem nicht kriegt - das läuft den ganzen Tag auf dieser Welt, siehe die diversen Finanzkrisen und Pleitestaaten...
LiGrü - Hank
würde mich selber interessieren, ob man innerhalb des ersten Jahres einen vertragsbrüchigen Mieter belangen kann bzw. ob so etwas in der Praxis vorkommt - ich tät' sagen eher nicht, weil das Gesetz eher den Mieter schützt und nicht den Vermieter.
Der nämlich ist grundsätzlich als Eigentümer in einer stärkeren Position, weiters kann er sich ja seinen Mieter selber aussuchen und hat eben eine Kaution und das Pfandrecht.
In groben Fällen, wenn der Vertrauensbruch enorm war, ist ein Schadenersatz denkbar, aber das bedeutet Gericht und viel Zeit und Nerven.
Abgesehen davon, liegt es in der Natur der Vermieterei, dass es sich die Mieter urplötzlich anders überlegen, weil eben wichtige persönliche Gründe vorliegen. Der Vermieter muss also ständig mit Überraschungen rechnen.
Wohnen berührt viele Grundrechte, d.h. deine Ex-Mitbewohnerin muss jetzt auch irgendwo wohnen und Miete zahlen, also wird es schwer sein, eine alte Mietschuld gerichtlich durchzusetzen, weil sie sie dann nämlich nicht zahlen wird können.
Was nützt es also wenn man recht hätte, aber sein Geld trotzdem nicht kriegt - das läuft den ganzen Tag auf dieser Welt, siehe die diversen Finanzkrisen und Pleitestaaten...
LiGrü - Hank
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 21.03.2009, 19:50
Hallo Hank,
ich glaube ich hab mich falsch ausgedrückt.. ich bin selbst die Mieterin, nicht die Vermieterin.. Ich bin die Hauptmieterin, und sie hat mit mir gemeinsam den Vertrag unterzeichnet. also im Fall eines Rechtsstreits (eher unwahrscheinlich) hätten wir die gleiche Stellung.
eigentlich müsste ich sie schon belangen können, weil der Mietvertrag wurde für 3 Jahre geschlossen. Nach einem Jahr besteht jedoch die Möglichkeit unter Einhaltung einer Frist von 3Mon. zu kündigen. Das bedeutet in meinen Augen, dass man bei vorzeitigem Auszug weiter bezahlen muss oder einen Nachmieter auftreiben muss.(Sie ist jedoch bereits nach 2 Monaten ohne Frist o.Ä. ausgezogen --> und hat nicht mehr bezahlt)
Zum Thema Grundrecht is es so dass sie jetzt wieder zu Hause wohnt, kostenfrei natürlich und daher sehrwohl zahlen könnten. aber scheinbar hat sie diese Möglichkeit, mir die Miete zu erstatten nie in Erwägung gezogen. Ich habe ihr meine Ansicht geschildert und seitdem herrscht Funkstille...
mal sehen was passiert. da sie egtl. eine Freundin ist, hoffe ich, dass sich die Angelegenheit im Wohlgefallen auflöst..
Fazit der ganzen Sache: die Welt ist unfair
Vielen Dank nochmal für deine Hilfe!
Liebe Grüße
ich glaube ich hab mich falsch ausgedrückt.. ich bin selbst die Mieterin, nicht die Vermieterin.. Ich bin die Hauptmieterin, und sie hat mit mir gemeinsam den Vertrag unterzeichnet. also im Fall eines Rechtsstreits (eher unwahrscheinlich) hätten wir die gleiche Stellung.
eigentlich müsste ich sie schon belangen können, weil der Mietvertrag wurde für 3 Jahre geschlossen. Nach einem Jahr besteht jedoch die Möglichkeit unter Einhaltung einer Frist von 3Mon. zu kündigen. Das bedeutet in meinen Augen, dass man bei vorzeitigem Auszug weiter bezahlen muss oder einen Nachmieter auftreiben muss.(Sie ist jedoch bereits nach 2 Monaten ohne Frist o.Ä. ausgezogen --> und hat nicht mehr bezahlt)
Zum Thema Grundrecht is es so dass sie jetzt wieder zu Hause wohnt, kostenfrei natürlich und daher sehrwohl zahlen könnten. aber scheinbar hat sie diese Möglichkeit, mir die Miete zu erstatten nie in Erwägung gezogen. Ich habe ihr meine Ansicht geschildert und seitdem herrscht Funkstille...
mal sehen was passiert. da sie egtl. eine Freundin ist, hoffe ich, dass sich die Angelegenheit im Wohlgefallen auflöst..
Fazit der ganzen Sache: die Welt ist unfair
Vielen Dank nochmal für deine Hilfe!
Liebe Grüße
Hi Alex,
ist mir schon klar gewesen, dass du die Mitmieterin bist, aber man muss juristisch vorgehen -
Freundschaften sind Freundschaften, da mischt sich das Gericht bei uns Gott sei Dank nicht (mehr) ein oder hättest du lieber eine "Stasi" oder "Gestapo", die alles und jeden überwacht?
Du könntest aber deiner Noch-Freundin eine Rechnung über die ausständige Miete schicken und wenn sie nicht zahlt, holst du dir am Gericht das Formular "Klage wegen Geldleistungen", füllst das aus und gibst es in der Einlaufstelle ab.
Sie kriegt dann einen sog. " bedingten Zahlungsbefehl" - entweder sie zahlt dann innerhalb von vier Wochen oder es gibt eine Gerichtsverhandlung, und wenn sie den Brief ignoriert und keinen Einsspruch erhebt, wird sie exekutiert.
Von Freundschaft bleibt da natürlich nicht mehr viel übrig, das muss einem bei der ganzen Klagerei immer klar sein - Geld regiert die Welt, und beim Geld hört sich die Freundschaft auf...
Hank
ist mir schon klar gewesen, dass du die Mitmieterin bist, aber man muss juristisch vorgehen -
Freundschaften sind Freundschaften, da mischt sich das Gericht bei uns Gott sei Dank nicht (mehr) ein oder hättest du lieber eine "Stasi" oder "Gestapo", die alles und jeden überwacht?
Du könntest aber deiner Noch-Freundin eine Rechnung über die ausständige Miete schicken und wenn sie nicht zahlt, holst du dir am Gericht das Formular "Klage wegen Geldleistungen", füllst das aus und gibst es in der Einlaufstelle ab.
Sie kriegt dann einen sog. " bedingten Zahlungsbefehl" - entweder sie zahlt dann innerhalb von vier Wochen oder es gibt eine Gerichtsverhandlung, und wenn sie den Brief ignoriert und keinen Einsspruch erhebt, wird sie exekutiert.
Von Freundschaft bleibt da natürlich nicht mehr viel übrig, das muss einem bei der ganzen Klagerei immer klar sein - Geld regiert die Welt, und beim Geld hört sich die Freundschaft auf...
Hank
Steht im Mietvertrag z.B. "Stellt die mietende Partei eine Personenmehrheit dar, so haften alle zur ungeteilten Hand"?
Dann haftet eben jeder einzelne Mieter für den Gesamtbetrag der Miete.
Alex müßte sich also, wenn sie den Gesamtbetrag bereits bezahlt hat, bei der ehem. Mitbewohnerin schadlos halten.
Den Hälfteanteil an der Kaution kann die Ex-Mitebohnerin nur vom Vermieter einfordern. Und der wird mit Verweis auf das befristete Mietverhältnis, bzw. die erste Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten (hoffentlich) nichts auszahlen.
Hat die neue Mitbewohnerin auch Kaution bezahlt?
Wäre es dann denkbar mit dem Vermieter so zu verbleiben, dass Alex keine Miete bezahlt bis die Kaution der Ex-Mitbewohnerin aufgebraucht ist?
Wäre meiner Meinung nach ein Versuch der Schadensbegrenzung.
Dann haftet eben jeder einzelne Mieter für den Gesamtbetrag der Miete.
Alex müßte sich also, wenn sie den Gesamtbetrag bereits bezahlt hat, bei der ehem. Mitbewohnerin schadlos halten.
Den Hälfteanteil an der Kaution kann die Ex-Mitebohnerin nur vom Vermieter einfordern. Und der wird mit Verweis auf das befristete Mietverhältnis, bzw. die erste Kündigungsmöglichkeit nach 12 Monaten (hoffentlich) nichts auszahlen.
Hat die neue Mitbewohnerin auch Kaution bezahlt?
Wäre es dann denkbar mit dem Vermieter so zu verbleiben, dass Alex keine Miete bezahlt bis die Kaution der Ex-Mitbewohnerin aufgebraucht ist?
Wäre meiner Meinung nach ein Versuch der Schadensbegrenzung.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste