Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Rudolf Bede
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von Rudolf Bede » 13.06.2011, 00:27
Kurze Frage nur
Kann im österreichischen Recht ein (Unter-)mietvertrag mündlich aufgelöst werden? Oder nur schriftlich? (Bin der Mieter)
MfG
EDIT: Ich frag mich warum hier mein voller Name steht.....
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MG
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von MG » 13.06.2011, 07:58
Eine einvernehmlich Auflösung ist an keine besondere Form gebunden. Eine Kündigung (einseitige Erklärung) hat schriftlich zu erfolgen.
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Rudolf Bede
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von Rudolf Bede » 13.06.2011, 12:23
okay, vielen dank erstmal. gibts da auch einen paragraphen aus dem mrg den ich zitieren kann? ich hab die abschnitte zwischen 20 und 40 durchgeblättert, finde aber nichts, oder ist das eher ein passus aus dem vertragsrecht?
es geht eigentlich nur um folgendes; kündigung erfolgte am 24.05 mündlich. am 09.06 gelangte ein einschreiben ein. poststempel 08.06, der brief allerdings auf den 03.06 datiert, mit dem ungefähren inhalt; die mündliche kündigung vom 24.05 werde nun schriftlich bestätigt. wir haben allerdings im vertrag eine kündigungsfrist von 4 wochen im voraus, zum monatsersten ausgemacht. da das schreiben am 09.06 einging sehe ich hier eine kündigung zum monatsersten des 01.07, 4 wochen im voraus, dh. auszug wäre ende juli.
bis ende juli werde ich hier nicht bleiben wollen, da das verhältnis mit dem vermieter, der wegen betrugs und mietwucher vor gericht steht zerüttet ist (durch die wahrheitsgemäßen aussagen die ich als zeuge vor gericht abgegeben habe). meine neue unterkunft steht allerdings erst ab dem 03.07 bereit, wenn ich am 30.06 raus muss wäre ich 3 tage obdachlos. ich will das faktum seiner nicht zulässigen kündigung am 24.05 darum gerne als argument verwenden noch bis zum 03.07 hier wohnen zu bleiben.
mfg
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MG
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von MG » 14.06.2011, 10:14
Ihr Vermieter hat gekündigt? Dann wäre die Kündigung unwirksam (gerichtliche Kündigung erforderlich). Oder Sie haben sich mündlich geeinigt (einvernehmliche Auflösung), dann sollten Sie aber wissen, worauf Sie sich geeinigt haben.
Das Datum der Bestätigung der Kündigung ist da nicht relevant.
Wenn Sie nichts vereinbart haben außer der Tatsache einer "Kündigung" am 24.5. und Sie 4 Wochen Kü-Frist zum Monatsersten vereinbart haben, dann wirkt die angenommene, bestätigte "Kündigung" wohl zum 1.7. (24.5. + 4 Wo = 24.6., nächster Monatserster = 1.7) Wie kommen Sie auf Ende Juli?
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Rudolf Bede
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von Rudolf Bede » 14.06.2011, 14:59
Hallo, sorry ich hab mich vermutlich nicht eindeutig ausgedrückt. Also die Kündigung war nicht einvernehmlich. Er hat mir von sich aus mündlich gekündigt (unwirksam, wie sie sagen) am 24.05.
Die schriftliche Kündigung (demnach ja wirksam) ging am 09.06 ein, datiert auf den 03.06, dh. 03.06 + 4 Wochen = 03.07., nächster Monatserster = 01.08).
Und was ich noch wissen wollte ob ich da irgendeinen Gesetztesparagraphen ihm gegenüber zitieren kann, um meiner Argumentation noch bis zum 02.07 in der Wohnung zu bleiben mehr Glaubwürdigkeit verleihen kann.
MfG
Achja... er ist mehr so eine Art Hauptmieter und ich sein Untermieter.
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