Wohnungs-Eingangstüre zu reparieren - wer zahlt?

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fragender22
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Wohnungs-Eingangstüre zu reparieren - wer zahlt?

Beitrag von fragender22 » 05.04.2011, 20:45

Hallo!

Habe folgenden Fall:

Die Wohnungs-Eingangstüre einer Mietwohnung in Wien funktioniert noch einwandfrei. Bei der Türe handelt es sich um eine schon etwas in die Jahre gekommene Flügeltüre.

Um die Türe komplett öffnen zu können, werden Schrauben oben und unten gelockert, damit die im Türstock oben und unten einrastenden Eisenteile gelöst werden, und die Türe geöffnet werden kann. Nun ist eine der zwei Schrauben abgebrochen. Nach Rücksprache mit der Versicherung ist diese nicht bereit den Schaden zu übernehmen, da ihrer Meinung nach hier ein Materialschaden vorliege. Ebenso will die Vermieterin die Kosten einer Reparatur nicht übernehmen.

Nun die Frage: Wer ist rechtlich gesehen verpflichtet für die Reparatur aufzukommen?

Danke im Voraus!



Hank
Beiträge: 1529
Registriert: 26.08.2010, 15:39

Beitrag von Hank » 06.04.2011, 02:01

Türen und Fenster gehören zum allgemeinen Teil eines Hauses und für deren Erhalt in einem ortsüblich bewohnbaren Zustand ist der Hausbesitzer zuständig. Verschleißteile ermüden irgendwann.Eine Flügeltür muss sich im Bedarfsfall vollständig öffnen lassen.

Die Versicherung wird wohl auf diesem Standpunkt stehen.

Hank 8) 8) 8) 8)

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