kurze Erklärung der Situation:
Vermieter & Hausverwaltung meinen mein Mietobjekt ist Kat A.
Mietervereinigung meint Kat B.
Meiner Meinung nach Kat D.
Das lustige daran ist, dass ich ein GangWC habe.
Mietvertrag vor 1994 und laut Vertrag auch Kat D.
MRG ist vollständig gültig.
Heizung, Bad und Therme habe ich natürlich in meiner Wohnung, auch über 30m² und extra Küche.
Eigentlich wurde alles von meiner Familie in den letzten 50 Jahren eingebaut und wird auch von mir gewartet und repariert. (zumindest bezahlt

Meine Urgroßmutter begann mit der Anmietung ca. 1952.
Der Mietvertrag meiner Mutter wurde von mir am 1.1.2006 übernommen und ist am 1.1.1992 abgeschlossen worden.
Meine Miete wurde mit 1.1.2011 auf 3,08 EUR/m² erhöht, mit der Begründung mein Mietobjekt ist Kat A.
Ich weiß das meine eigentliche Kategorie 2006 aktualisiert wurde, aber:
Laut §15a Abs. 2 ist eine Kategorieaufwertung bei fehlender Badegelegenheit nicht möglich.
Es gibt Urteile die besagen das eine Kategorieaufwertung auch bei einem GEMEINSAM BENÜTZTEN GANGWC nicht zulässig ist.
Jetzt zu meinem Anliegen: benütze das WC zwar alleine, aber da noch Mietobjekte ober meinem sind, könnten jederzeit fremde Menschen direkt am WC vorbeigehen.
Ich finde dieser Fall ist einem gemeinsam benützten GangWC gleichzusetzen und somit ist eine Kategorieaufwertung in meinem Fall nicht möglich.
Liege ich sowieso falsch?
Oder ist es eher eine Frage fürs Gericht?
Oder kann der §15a wirklich so interpretiert werden wie ich es mir denke?
MfG und Danke für eure Antworten