Haushaltsversicherung oder Leitungswasserversicherung?

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Gerald Hofstaetter
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Haushaltsversicherung oder Leitungswasserversicherung?

Beitrag von Gerald Hofstaetter » 03.11.2010, 12:00

Hallo liebes Forum!

Ich bin Student und hatte (zum Glück) noch nie irgendetwas mit einem Versicherungsfall zu tun, nun ist es aber leider so weit und ich bin recht ratlos, mein Problem:
Die Ammatur (Rohre unter Waschbecken) in der Küche hat ein kleines Loch durch Alterserscheinungen bekommen und hat den Parkettboden in der Küche zerstört, hab das bemerkt weil ich in der Früh in die Küche gegangen bin und auf einmal im nassen gestanden bin. Es geht also um eine neue Ammatur und Boden plus die Arbeitszeit des Installateurs.
Ich habe eine Haushaltsversicherung, in der "Schäden durch Leitungswasser" mit drinnen steht, außerdem gibt es eine Leitungswasserversicherung von der Gebäudeverwaltung.
Ich rufe nun also bei meinem Berater von der Haushaltsversicherung an und er meint (nicht wort wörtlich): "der Boden und die Ammatur sind Teil des Gebäudes, ich solle mich erkundigen, ob es eine Leitungswasserversicherung vom Haus gibt,.. wenn nicht gibt es vielleicht irgendwelche Spezialklauseln, das ist aber sehr kompliziert und blablabla"
Ich rufe also bei der Hausverwaltung an, und die wiederum meint sie müsse sich noch schlau machen, glaube aber dass der Boden und die Ammatur zum Inventar gehöre, daher Haushaltsversicherung.. sie rufe mich dann zurück, was sie aber noch nicht getan hat (Telefonat ist aber erst einen Tag her)

meine Einschätzung: beide halten mich hin und einer der beiden (ich vermute der von der Haushaltsversicherung) weiß ganz genau, dass er die Reparatur zahlen muss.

Meine Frage nun: Wer muss die Reparatur bezahlen? Haushaltsversicherung oder Leitungswasserversicherung oder gar ich selbst?



Hank
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Beitrag von Hank » 04.11.2010, 05:54

Der Vermieter ist verpflichtet, das Bestandsstück auf eigene Kosten in brauchbarem Zustande zu erhalten und den Mieter in dem bedungenen Gebrauche und Genusse der Wohnung nicht zu stören.

Armaturen werden wohl kaum zum Inventar zu zählen sein, sondern zu dem Teil, der eine Wohnung überhaupt erst ausmacht bzw. vermietbar macht.

Der Parkettboden könnte allerdings schon zum Inventar gehören wenn er z.B. nachträglich von einem Mieter oder Vormieter errichtet wurde.

Kaputte bzw. undichte Armaturen ohne Schuld des Mieters lassen eine normale Wohnqualität nicht mehr zu und für die Dauer und in dem Maß der Unbrauchbarkeit ist der Mieter an sich von der Entrichtung des Zinses befreit.

Allerdings ist auch die Frage, ob der Wasserhahn richtig zugedreht war, weil ein kleines Loch im Syphon kann an sich noch keine Überschwemmung verursachen.

Ein entsprechender, selbst veranlasster Reparaturaufwand kann dem Vermieter verrechnet werden.

Da es sich um keinen außerordentlichen Zufall wie Wetterschlag, Feuer handelt, ist das ziemlich sicher kein Versicherungsfall, sondern ein ganz normaler Abnützungsfall, der für den Vermieter an sich vorhersehbar war...

Herzlichst Hank Hinterseer 8) 8) 8)

Gerald Hofstaetter
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Beitrag von Gerald Hofstaetter » 04.11.2010, 07:46

ah ok, danke vielmals!

also mit der Antwort hätte ich echt nicht gerechnet.

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