Mieterhöhung wegen Wasserrohrbruch

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rene_gstrein
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Mieterhöhung wegen Wasserrohrbruch

Beitrag von rene_gstrein » 31.10.2010, 08:18

Hallo liebes Forum!
Ich hätte da mal so eine Frage;
Ich wohne seit 01.09.2006 in einer ca 90m² großen Mietwohnung.
Diese war mit einem Mietvertrag der für 3 Jahre befristet war am 31.08.2009 abgelaufen!
Seither bewohnen wir diese Wohnung ohne Gültigen Mietvertrag, die Mieten und Betriebskosten wurden immer jeden Monat bezahlt!
Nun zu meiner Frage:
Seit dem Wasserrohrbruch im Badbreich deutete der Vermieter an uns zu Kündigen oder die Miete zu erhöhen darf er das eigentlich machen, wenn ja um wieviel darf er die Miete erhöhen?
Laut Infos die man uns gegeben hat, muss das Gesamte Bedezimmer herausgerissen werden und neu gemacht werden, das heißt neue Fliessen, neues Bad und neue Dusche!
Die Reparatrurzeit beträgt ca. 10- 14 Tage!
Wo sollten wir uns in dioeser Zeit waschen oder duschen?
Der Schaden beträgt ca. 6000,- Euro.
Jetzt befürchte ich, dass wenn die Haushaltsversicherung unseres Vermieters aussteigt, wir den Schaden bezahlen müssen!

Vielen Dank für eure Antworten!



MG
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Beitrag von MG » 01.11.2010, 13:01

Davon ausgehend, dass das MRG (zumindest teilweise anwendbar ist):

1. Der Mietvertrag hat sich automatisch um weitere 3 Jahre verlängert und kann von Ihnen unter Einhaltung einer 3mon Kündigungsfrist gekündigt werden.

Der Vermieter kann nur aus wichtigem Grund (§ 30 MRG kündigen).

2. der Wasserrohrbruch (also "höhrer Gewalt") ist mit Sicherheit kein Kündigungsgrund. Der Vermieter kann auch deshalb nicht die Miete erhöhen.

3. Sie müssen den Schaden nicht bezahlen (wäre uU nur so, wenn Sie etwas dafür könnten (Rohr angebohrt oä.). Wenn die Reparatur in der notwendigen Zeit erledigt wird, haben sie keine Ansprüche gegen den Vermieter.

Haben Sie eine Haushaltsversicherung? Wenn ja, auch mit der dringend Kontakt aufnehmen!


mfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

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