Hallo Forum!
Im von mir Unterschriebenen Mietvertrag steht nichts von einer Kaution, stattdessen habe ich einen Kassaeingang erhalten, mit meinem Namen, der Wohnadresse, Stempel und Unterschrift der Hausverwaltung. Ist das so in Ordnung? Wäre es problematisch im Falle einer Insolvenz?
Mit freundlichen Grüßen,
Brice
Kaution nur am Kassaeingang angegeben nicht im Mietvertrag
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- Beiträge: 2
- Registriert: 11.09.2009, 05:39
Der Vermieter hat auf alle Fälle ein Recht auf Sicherstellung des Bestandzines. Wenn Sie nicht einverstanden sind mit dem organisatorischen Ablauf, dann kommt der Mietvertrag eben nicht zustande.
Eine Insolvenz ist immer problematisch, weil Firmenkonkurs und Privatkonkurs nicht selten Hand in Hand gehen.
Eine Insolvenz ist immer problematisch, weil Firmenkonkurs und Privatkonkurs nicht selten Hand in Hand gehen.
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