Büro: E-Mail vs. Vertrag

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didi_X9
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Büro: E-Mail vs. Vertrag

Beitrag von didi_X9 » 23.09.2010, 03:10

Ich habe vor knapp einem Jahr als Einzelunternehmer ein Büro für 3 Jahre gemietet.
Aus finanziellen Gründen (ausstehende Zahlungen) will ich mir dieses Büro nicht länger leisten.

Bei den Vertragsverhandlungen wurde folgender Kompromiss bgzl. Kündigungsmöglichkeiten vereinbart:
Was die Mindestbindungsdauer betrifft, beträgt diese 3 Jahre. Der Eigentümer kann
sich jedoch vorstellen, Ihnen eine Kündigungsmöglichkeit nach dem 1. und 2. Jahr
einzuräumen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssten Sie nach dem 1. Jahr
eine Abschlagszahlung von 2 Bruttomonatsmieten und nach dem 2. Jahr von 1.
Bruttomonatsmiete leisten.
Das könnte jetzt zu meinem Rettungsanker werden (dafür war es auch gedacht).
Allerdings habe ich diese Zusicherung nur in Form einer E-Mail. Im Vertrag stand davon nichts drin, dummerweise habe ich das nicht bemerkt.
Angenommen, der Vermieter will sich jetzt auf den Vertragstext berufen, was kann ich dann machen?



MG
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Beitrag von MG » 23.09.2010, 09:07

Die Formulierung klingt nicht nach einer Vereinbarung (..."kann sich vorstellen..."). Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter, vielleicht wäre er ja bereit, den Vertrag einvenehmlich zu beenden mit den angedachten Abschlagszahlungen.

mfG
RA Michael Gruner

didi_X9
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Beitrag von didi_X9 » 23.09.2010, 15:12

MG hat geschrieben:Die Formulierung klingt nicht nach einer Vereinbarung (..."kann sich vorstellen...")
Das stimmt schon. Allerdings ist das eine Folge von Mails, wo später nochmal auf diese Vereinbarung Bezug genommen wird und an deren Ende explizit festgehalten wird, dass man übereingekommen ist.

Natürlich hoffe ich darauf, dass es eine einvernehmliche Lösung geben wird. Sollte der Vermieter aber den Standpunkt beziehen, dass einzig und allein der geschriebene Vertrag relevant ist, würde ich schon vorher gern eine Ahnung haben, ob das wirklich so ist. Soweit ich das als Laie dem MRG entnehmen kann, sollte das nicht so sein.

MG
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Beitrag von MG » 24.09.2010, 15:59

Heikel, weil Vertrag ist Vertrag und man müsste (aus Ihrere Sicht) nachweisen, dass die Bestimmung vergessen wurde und es nicht so ist, dass man sich doch nicht auf die Beendigungsregel geeinigt hat. In vielen Verträgen steht auch, dass Nebenabreden außerhalb des Vertrages nicht gültig sind etc. etc.

didi_X9
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Beitrag von didi_X9 » 01.08.2011, 21:25

fürs Archiv:
Nachdem ich mich an den eigentlichen Vermieter gewendet habe (vorher hatte ich mit dem Verwalter kommuniziert), war die Sache schnell und problemlos geregelt. Ich habe wie per Mail vereinbart einen Abschlag bezahlt und vorzeitig gekündigt.

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