Hallo!
Ich habe meine Mietwohnung mit Ende Juni 2010 gekündigt. Da es für meine Wohnung eine drei monatige Kündigungsfrist gibt, gilt das Mietverhältnis Ende September als beendet.
Jedenfalls habe ich die Wohnung lt. Mietvertrag ausgemalt, obwohl man das nach dem Mietrecht eigentlich gar nicht mehr machen muss. (Die Wände waren weiß).
Beim ersten Versuch die Wohnung an den Vermieter zu übergeben, störte sich der Vermieter an Kratzern im Parkett und verweigerte die Übernahme der Wohnung solange dieser Schaden nicht behoben worden ist.
Nachdem ich die Geschichte endlich hinter mich bringen wollte, habe ich nun einen Bekannten (der Tischler ist) darum gebeten den Boden entsprechend komplett abzuschleifen und neu zu versiegeln.
Der Boden ist nun fertig und sieht absolut perfekt aus.
Beim erneuten Übergabeversuch der Wohnung spielte der Vermieter aber abermals verrückt, denn er will nun unbedingt die Karte der Firma haben, die das gemacht hat, denn schließlich muss diese Firma ja haften, falls etwas mit dem Boden ist.
Da der Boden absolut keine Mängel aufweist und ja - sogar bei weitem schöner aussieht - wie bei meinem Einzug bin ich nun etwas ratlos.
Ich habe auf meine Kosten den Boden "komplett renoviert" und kann weder die Wohnung an den Vermieter übergeben noch bekomme ich meine Kaution von ca. EUR 1500 (3 Monatsmieten) retour?
Was soll ich machen....?
LG
Mietwohnung gekündigt / Übergabe und Probleme
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- Beiträge: 6
- Registriert: 30.07.2010, 20:44
Einschreiben an den Vermieter in dem Sie festhalten, dass die Wohnungsrücknahme ungerechtfertigt verweigert wird und Ihn auffordern die Kaution binnen angemessener Frist zB 14 Tage auf Ihr Konto zu überweisen, andernfalls Sie die Sache Ihrem Anwalt übergeben
Mfg
www.reissmann.at
Mfg
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Hallo Herr Mag. Reissmann!
Danke für Ihre Antwort. Dann werde ich das wohl so machen müssen. Muss man eigentlich eine Firma beauftragen, wenn zb ein Parkett abzuschleifen und zu versiegeln ist? Was wäre wenn ich die Fähigkeit hätte und das ganze selbst gemacht hätte?
Wenn dies fachgerecht geschieht (was man ja ohnehin normalerweise gleich bemerkt), dann muss dass ja eigentlich nicht von einer Firma gemacht werden, oder sehe ich das falsch?
Ausgemalt habe ja auch ich und nicht eine Firma...
Würden Sie die Wohnungsschlüssel einstweilen behalten, oder dem Vermieter retourschicken?
Vielen Dank!
Danke für Ihre Antwort. Dann werde ich das wohl so machen müssen. Muss man eigentlich eine Firma beauftragen, wenn zb ein Parkett abzuschleifen und zu versiegeln ist? Was wäre wenn ich die Fähigkeit hätte und das ganze selbst gemacht hätte?
Wenn dies fachgerecht geschieht (was man ja ohnehin normalerweise gleich bemerkt), dann muss dass ja eigentlich nicht von einer Firma gemacht werden, oder sehe ich das falsch?
Ausgemalt habe ja auch ich und nicht eine Firma...
Würden Sie die Wohnungsschlüssel einstweilen behalten, oder dem Vermieter retourschicken?
Vielen Dank!
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- Registriert: 30.07.2010, 20:44
Wesentlich ist, dass der Boden fachgerecht saniert wurde, wer dies macht ist einerlei - es sei denn sie hätten eine ausdrückliche Klausel im Mietvertrag, dass Arbeiten nur durch Fachfirmen durchgefühert werden dürfen (?)
Die Schlüssel müssen Sie jetzt noch überhaupt nicht zurückgeben, da das Mietverhältnis erst Ende Sept endet. Fordern Sie den Vermieter eingeschrieben auf, die Wohnung zB in der letzten Septemberwoche zurückzunehmen und diesbezüglich mit Ihnen Kontakt aufzunehmen (Handynummer anführen) - übernimmt er die tadellose Wohnung nicht gerät er in Annahmeverzug.
Ehe Sie die Wohnung zurückstellen dokumentieren Sie den Zustand durch (am besten sachverständige) Zeugen und Video. (Der formal richtige aber teure Weg wäre eine gerichtliche Beweissicherung)
MFG
www.reissmann.at
Die Schlüssel müssen Sie jetzt noch überhaupt nicht zurückgeben, da das Mietverhältnis erst Ende Sept endet. Fordern Sie den Vermieter eingeschrieben auf, die Wohnung zB in der letzten Septemberwoche zurückzunehmen und diesbezüglich mit Ihnen Kontakt aufzunehmen (Handynummer anführen) - übernimmt er die tadellose Wohnung nicht gerät er in Annahmeverzug.
Ehe Sie die Wohnung zurückstellen dokumentieren Sie den Zustand durch (am besten sachverständige) Zeugen und Video. (Der formal richtige aber teure Weg wäre eine gerichtliche Beweissicherung)
MFG
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Sehr geehrter Herr Mag. Reissmann!
Ich habe mir gestern den Mietvertrag durchgelesen. Hier gibt es keinerlei Klausel, dass Reparaturen von einer Fachfirma erledigt werden müssten.
Vermieter besteht auf eine Rechnung betreffend die Bodensanierung, weil Zitat Vermieter: "Es könnte ja sein , dass der Boden einfach überstrichen worden ist".
Meines Erachtens als nicht Profi in Sachen Bodensanierung ein totaler Blödsinn, denn dann würde man jedenfallsdie Kratzer noch sehen...
So wie es für mich aussieht, will sich der Vermieter die Kaution "unter den Nagel reissen".
Ich werde heute per Fotoapparat den Zustand der Wohnung dokumentieren, nachdem ich heute wieder mit dem Vermieter diskutiere...
Vielen Dank für Ihren bisherigen fachlichen Beistand.
Ich habe mir gestern den Mietvertrag durchgelesen. Hier gibt es keinerlei Klausel, dass Reparaturen von einer Fachfirma erledigt werden müssten.
Vermieter besteht auf eine Rechnung betreffend die Bodensanierung, weil Zitat Vermieter: "Es könnte ja sein , dass der Boden einfach überstrichen worden ist".
Meines Erachtens als nicht Profi in Sachen Bodensanierung ein totaler Blödsinn, denn dann würde man jedenfallsdie Kratzer noch sehen...
So wie es für mich aussieht, will sich der Vermieter die Kaution "unter den Nagel reissen".
Ich werde heute per Fotoapparat den Zustand der Wohnung dokumentieren, nachdem ich heute wieder mit dem Vermieter diskutiere...

Vielen Dank für Ihren bisherigen fachlichen Beistand.
Guten Morgen!
Nun die Wohnung wurde vor genau 7 Tagen vom Vermieter übernommen. Der Boden hat ihm nun doch gepasst.
Seitens des Vermieters wurde ein Schriftstück unterschrieben, in dem er bestätigt keine Forderungen mehr zu haben und die Wohnung ordnungsgemäß an ihn rückgestellt wurde.
Weiters hat er sich verpflichtet die ausstehende Kaution binnen 7 Tagen auf mein Konto zu überweisen.
Diese Frist ist heute vorbei und die Kaution ist nicht am Konto.
Was macht man in diesem Fall?
Weiteres Schreiben an den Vermieter mit einer neuerlichen Fristsetzung einer Woche zur Überweisung der ausstehenden Kautionsrückzahlung?
Danke!
Mfg
Nun die Wohnung wurde vor genau 7 Tagen vom Vermieter übernommen. Der Boden hat ihm nun doch gepasst.
Seitens des Vermieters wurde ein Schriftstück unterschrieben, in dem er bestätigt keine Forderungen mehr zu haben und die Wohnung ordnungsgemäß an ihn rückgestellt wurde.
Weiters hat er sich verpflichtet die ausstehende Kaution binnen 7 Tagen auf mein Konto zu überweisen.
Diese Frist ist heute vorbei und die Kaution ist nicht am Konto.
Was macht man in diesem Fall?
Weiteres Schreiben an den Vermieter mit einer neuerlichen Fristsetzung einer Woche zur Überweisung der ausstehenden Kautionsrückzahlung?
Danke!
Mfg
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- Beiträge: 6
- Registriert: 30.07.2010, 20:44
Empfehle noch einige Tage zuzuwarten, vielleicht ist das Geld am Bankweg.
Wenn nicht - eingeschrieben zur Zahlung auffordern.
Achtung Zinsen ncht vergessen - Kaution ist über den gesamten Erlagszeitraum mit dem jeweiligen Eckzinssatz für Spareinlagen (bei der Bank nachzufragen) zu verzinden und verzinst zurück zu zahlen. Wurde die Kaution in Form eines Sparbuchs übergeben ergeben sich die Zinsen aus diesem.
Wenn keine Zahlung erfolgt einklagen - sollten Sie in Wien oder nord/östlichen Umfeld wohnen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mfg
www. reissmann.at
Wenn nicht - eingeschrieben zur Zahlung auffordern.
Achtung Zinsen ncht vergessen - Kaution ist über den gesamten Erlagszeitraum mit dem jeweiligen Eckzinssatz für Spareinlagen (bei der Bank nachzufragen) zu verzinden und verzinst zurück zu zahlen. Wurde die Kaution in Form eines Sparbuchs übergeben ergeben sich die Zinsen aus diesem.
Wenn keine Zahlung erfolgt einklagen - sollten Sie in Wien oder nord/östlichen Umfeld wohnen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mfg
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