Neue Wohnung --> Alter Mietvertrag einstweilen unkündbar

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Paddi
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Neue Wohnung --> Alter Mietvertrag einstweilen unkündbar

Beitrag von Paddi » 12.07.2010, 22:26

Hallo Community

Gleich mal mein Problem:

Ich wohne seit Anfang Dezember 2007 in einer Mietwohnung, bei der der Mietvertrag auf 3 Jahre befristet ist. Soll heißen er läuft Ende November dJ aus. Jetzt ist es so, dass ich kurzfristig von ner Genossenschaft eine Wohnung zugeteilt bekommen habe die ich jedoch ab September übernehmen muss. Der Vermieter will mich aber nicht einvernehmlich aus dem Vertrag raus lassen. (Hab zwar schon versucht das ganze mit Entgegenkommen usw. zu lösen sprich Nachmieter gefunden der sofort übernehmen würde usw. aber er springt nicht drauf an)

Gibt es eventuell irgendein Schlupfloch über das ich vielleicht drum herum komme bis November 2 Wohnungen zu behalten?
Ein paar Dinge die mir komisch vorkommen bzw auf die ich mich bei einem sofortigen Auszug eventuell stützen könnte:

Mietvertrag:

Normalerweise ist doch soweit ich mich erkundigt habe Kündigungsfrist von 3 Monaten; bei mir geht diese jedoch nur mit Ende eines jeden Quartals (sprich ich kann ab Ende September kündigen was obv. sinnlos ist da im November ohnehin der Vertrag ohne kündigungsfrist ausläuft)

Ich meine mal irgendwo gehört zu haben, dass im Mietvertrag nicht festgelegt werden darf, dass in der Wohnung nicht geraucht werden darf (keine Ahnung obs wirklich wahr ist) ist bei meinem Vertrag der Fall.

Sonstiges:

Hinter dem Haus in dem ich wohne ist seit ca einem Jahr ne Baustelle (mit hinter dem Haus meine ich man sieht ausm Fenster raus und direkt unter einem laufen die Bauarbeiter herum) Kann ich mich da drauf stützen, dass die Baustelle meine Lebensqualität beeinflusst?

Der Haupteingang im Erdgeschoss dürfte vor einigen Monaten eingetreten, eingeschlagen oder was auch immer worden sein - auf jeden Fall schließt die Türe nicht mehr und bisher gabs nicht wirklich eine Reaktion von wegen das zu reparieren... mal davon abgesehen, dass das Viertel in dem ich wohne was die Kriminalität angeht relativ weit vorne ist.

Das warn vorerst mal die Dinge die mir dazu einfallen würden - bzw die Sachen die noch von etwas Anstand zeugen ;)

Wäre nett wenn mir jemand Auskunft drüber geben könnte bzw noch wer was weiß was ich machen könnte.

mfg
Paddi



MG
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Beitrag von MG » 12.07.2010, 23:40

Wenn auf Ihren Mietvertrag das MRG zumindest teilweise anwendbar ist, insbesondere § 29 MRG, dann gilt für Sie:

§ 29 MRG:
....
(2) Im Fall eines nach Abs. 1 Z 3 befristeten Haupt- oder Untermietvertrags über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten gerichtlich oder schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.


mfG
RA Michael Gruner

Paddi
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Beitrag von Paddi » 12.07.2010, 23:48

Das würde heißen ich kann zumindest mit Ende Juli kündigen sodass ich spätestens Ende Oktober raus kann oder?

Ich zitiere hier mal den Abschnitt aus dem Mietvertrag:

Der Mietvertrag Top 4 wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und hat mit 1. Dez. 2007 zu beginnen. Der Mietvertrag endet ohne jede Kündigungsfrist am 30. Nov. 2010. Der Mieter ist jedoch berechtigt, den Mietvertrag bereits vor Zeitablauf mittels eingeschreibenen Briefes und vierteljähriger Kündigungsfrist zu den Jahresquartalen aufzukündigen. Innerhalb der Vertragsdauer geht der Mietvertrag auf die Erben und Rechtsnachfolger über.

Deswegen den ganzen Mietvertrag ungültig erklären lassen oÄ kann ich deswegen vermutlich nicht oder? Also wenn ich da keine einvernehmliche Lösung finde hab ich immerhin das Recht mit Ende Oktober anstatt Ende November auszuziehen und mehr ist nicht drin?
Seh ich das richtig so?

mfg
Paddi

MG
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Beitrag von MG » 13.07.2010, 08:34

Ja, die 3-monatige Kündigungsfrist müssen Sie einhalten. Der Rest des Mietvertrages ist deshalb nicht ungültig.

mfG
RA Michael Gruner

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