Mietvertrag - einige Punkte unklar

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fwin2
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Mietvertrag - einige Punkte unklar

Beitrag von fwin2 » 24.02.2010, 19:57

Guten Tag!

Ich bin gerade dabei, in eine Wohnung einzuziehen – und habe, da mir der Mietvertrag in Teilen etwas merkwürdig vorkommt, ein paar Fragen…
Es ist eine WG, und ich und meine Mitbewohnerin sollen im Mietvertrag gleichberechtigt sein, ich also zweiter Hauptmieter werden. Die Kaltmiete inkl. Betriebskosten beträgt für die gesamte Wohnung 600 € / Monat.


Folgende Punkte
3. Mietzins:
3.4.1 Haushaltsversicherung
Der Mieter verpflichtet sich, für den Mietgegenstand eine Haushaltsversicherung mit angemessener Deckungssumme entsprechend dem Inhalt der Wohnung abzuschließen. Diese Polizze ist auf Verlangen dem Vermieter vorzulegen.


Darf der Vermieter das überhaupt verlangen? Bei einem mündlichen Gespräch (an dem meiner Meinung nach schon ein mündlicher Vertrag zu Stande kam) hat er nichts davon gesagt.



6. Erhaltung und Schutz des Mietgegenstandes
6.4 Kostentragung und Stillegemöglichkeit
Insbesonders ist der Mieter verpflichtet, die besonderen technischen Einrichtungen des Bestandobjektes selbst, wie etwa Etagenheizungen und Wasseraufbereiter, auf eigene Kosten durch befugte Professionisten instandhalten zu lassen. Vorhandene Wartungsverträge sind einzuhalten und entsprechend fortzuführen. Sollte eine Erneuerung notwendig sein wird eine Kostentragung 50 % Mieter und 50% Vermieter vereinbart und dem Mieter bei Ende des Mietverhältnisses sein 50 % Anteil unter Berücksichtigung eines jährlichen Wertverlustes von 10 % ersetzt.

Was ist hiervon zu halten? Üblich ist doch wohl, dass etwa Wartungsarbeiten beim Durchlauferhitzer der Vermieter trägt, oder?



10. Verpflichtungen bei Ortsabswesenheit des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich für sich selbst und für seine Rechtsnachfolger, bei länger als 4 Woche andauernder Nichtbenützung der Wohnung dem Vermieter schriftlich davon unter Bekanntgabe der neuen Zustellanschrift Mitteilung zu machen.

Ist wohl eher eine Formsache, aber trotzdem - üblich? Kannte ich bisher nicht.


11.3 Rücksichtnahme auf besondere Verhältnisse
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass bezüglich des Gebrauches des Mietgegenstandes und des Verhaltens im Hause ein besonderer Maßstab angelegt werden darf, weil zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages von allen Hausbewohnern besonderer Wert auf die Erhaltung eines ungestörten Zusammenlebens in gehobener Atmosphäre gelegt werden durfte.


Auch hiervon lese ich im Vertrag zum ersten Mal. Was bedeutet “besonderer Maßstab“ wohl, müsste das nicht zumindest definiert sein? Hausordnung habe ich keine zugesandt bekommen!


12.1 Vertragserrichtung
Die Kosten der Errichtung dieses Vertrages trägt der Mieter. Weiters fallen zustzäliche kosten für die erneute Änderung des Mietvertrags an welche auch vom Mieter getragen werden.

Um welchen Betrag geht es hier etwa? Bei meinen bisherigen Mietverträgen hatte ich nie noch irgendwelche Kosten zu tragen.


Ich habe mich eigentlich sehr auf diese Wohnung gefreut, bin jetzt aber – auf Grund des Vertrags – ein bisschen skeptisch geworden … wäre nett, wenn ich einen Rat bekommen könnte, wie ich mit diesem Unwohlsein umgehen soll..

Vielen Dank für die Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
FW



Hausherr2
Beiträge: 81
Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 10.03.2010, 15:33

Hallo f ! Eine Antwort auf deine Frage ist erst möglich wenn du mir sagst in welchem Haus du diese Wohnung mieten willst. Ein und Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung Mehrfamilienhaus, errichtet nach 1945 oder später! alles wichtig mfg Hausherr

Fegl Furioso
Beiträge: 13
Registriert: 11.03.2010, 21:33

Beitrag von Fegl Furioso » 11.03.2010, 22:22

Hallo, ein paar grundsätzliche Dinge kann man sagen.

Ich denke du kannst halbwegs beruhigt sein :)

Ich würde mit dem Vermieter folgende Dinge besprechen:

1. Die Haushaltsversicherung ist eigentlich keine Pflicht, jedoch solltest du bedenken, dass Unfälle passieren können: ein kaputtes Fenster, ein Rohrbruch usw.
Willst du das dann alleine zahlen?
Eine dementsprechende Assekuranz bekommst du für ca. 10.- im Monat.
Das lohnt sich.
Mir ist es noch nie passiert, dass der Vermieter die Polizze sehen wollte; wenn er es aber unbedingt will, ist das wohl Prämisse für das Zustandekommen des Mietvertrags.
Nachdem er es nicht erwähnt hat, findet er es wohl nicht so wichtig.

2. Wasseraufbereiter usw auf eigene Kosten erhalten?! Vorsicht! Würd ich ihm nicht unterschreiben! Die Judikatur dazu sagt mal A und mal B, aber sowas hat meines Erachtens der Vermieter zu zahlen.

3. Die "besonderen Verhältnisse" muss man besprechen. Frag einfach, ob in dem Haus zB viele alte Menschen wohnen, die es ruhig haben wollen. Dann musst du dich selber fragen, ob du dort wohnen willst.

4. Die Kosten für den Mietvertrag trägt der Mieter, das ist korrekt. Ich denke mal, es geht um die "Vergebührung"? Ist zB in Tirol wichtig, damit man später Mietzinsbeihilfe beantragen kann.

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