Hallo liebe jusline User,
ich hab eine dringende frage an euch:
ich und ein Freund haben uns von einer Firma einen Teil einer Halle angemietet um an unseren Autos zu schrauben (keine Gewerblichen Zwecke) - in unseren Halleteil (der abgetrennt ist) befand sich vom Vermieter eine Hebebühne.
Mietbeginn war 1.1.2010 und der Vermieter wollte nochmal eine Wartung durchführen lassen damit die Bühne auch 100% funktioniert damit wir Sie benützen können. Leider stellt sich jetzt raus das sich das nicht mehr rentieren würde und er würde für die Aufstellung einer neuen Bühne den Mietpreis anheben müssen od. den Vertrag auf 1 Jahr verlängern.
Nun meine Frage darf er das? Die Hebenbühne steht nicht expliziert im Mietvertrag war aber immerschon an diesem Platz und uns würde zugesichert das Sie funktioniert und Sie im Mietgegestand dabei ist.
oder haben wir hier die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten bzw. muss er diese zum gleichen Mietpreis wieder eine andere hinstellen.
[Miete] Halle/Werkstatt
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