dauerhafte Mietzinsminderung?

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Janina Hoth
Beiträge: 1
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dauerhafte Mietzinsminderung?

Beitrag von Janina Hoth » 05.01.2010, 13:16

Hallo!
Ich habe im Dezember eine Altbauwohnung bezogen, bei der ich inzwischen schon einige Mängel entdeckt habe. Z.B. ist die Wasserleitung eingefroren (ungenügend abgedichtet und die Wohnung ist im obersten Stock..).
Die Gastherme ist schon sehr alt, was ich natürlich gesehen habe, aber ein Installateur hat mir bei der Wartung gesagt, dass sie sehr viel Gas frisst und eigentlich erneuert werden muss. Nun habe ich die Maklerin nach den Strom- und Gaskosten des Vormieters gefragt, woraufhin sie geantwortet hat, dass sie keine Ahnung davon habe und man theoretisch eine Einsicht verlangen könne. Beim nächsten Telefonat versicherte sie mir dann vom Vermieter, dass alles funktionstüchtig und so weiter sei. Am ersten Tag sprang der Gaskonvektor aufgrund von Verschmutzungen nicht an.
Einige Fenster sind in sehr marodem Zustand. Im Badezimmer kann ich sogar ohne das Fenster zu öffnen frei ins Stiegenhaus schauen (natürlich nur durch einen klitzekleinen Spalt).
Zudem gibt es nur einen einzigen Gaskonvektor für die ganze Wohnung im Wohnraum (gesamte Wohnung 33 qm).
Ich habe die Wohnung dringend gebraucht und deswegen einige Sachen übersehen, die bei Besichtigung schon hätten klar sein können. Trotzdem gibt es ein, zwei Sachen, die nicht ersichtlich waren...
Nu möchte ich gerne wissen, ob ich eine dauerhafte Mietzinsminderung fordern kann?
Letzten Endes möchte ich aber gerne aus der Wohnung ausziehen. Ist dies (fristlos) möglich, auch wenn ich die Wohnung befristet auf drei Jahre gemietet habe?
Vielen Dank für die Hilfe schonmal im Voraus! Wäre wirklich erleichternd, wenn ich mal einen Überblick hätte...



Hausherr2
Beiträge: 81
Registriert: 16.07.2007, 22:12

Beitrag von Hausherr2 » 20.01.2010, 16:25

Hallo J ! Auf Mietzinsminderung hat der Mieter nur Anspruch wenn das Mietobjekt vom Mieter nicht in vollem Umfang nutzbar ist. z. B Rohrbruch , kein Warmwasser etc. Scvhlechter Bauzustand , veralterte Geräte usw. sind möglicherweise Gegenstand einer Mietzinsreduktion auf den ortsüblichen Preis ( Wohnung liegt in im Teilausnahmebereich des MRG) Antrag aus Senkung der Miete bei der Schlichtungsstelle des Magistrats. Sonst ist eine Kündigung nach 1 Jahr möglich. mfg Hausherr

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