Liebe Community!
Ich habe folgendes Problem:
Ich wohne zur Zeit noch als Untermieter in er 2er WG. Als mein Mitbewohner einzog hatte ich die Hauptmiete inne. Nach einem Jahr des gemeinsames Zusammenlebens mit ihm war ich ein Jahr im Ausland. Da der Beginn meines Auslandssemesters mit dem Vertragsende (mit mir als Hauptmieter) zusammenfiel übernahm damals Hauptmiete bzw. schloss mit der Hausverwaltung einen neuen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag (mit dreimonatiger Kündigungsfrist ab) mit ihm als Hauptmieter ab. Mein Zimmer mit Mobiliar war in der Zeit meines Auslandsaufenthaltes zwischenvermietet. Nach meiner Rückkehr im September '09 habe ich mein Zimmer wieder übernommen, diesmal jedoch als Untermieter. Nun möchte ich dieses Mietverhältnis aufgrund unüberbrückbarer persönlicher Differenzen schnellstmöglich beenden (das übliche: er putzt nicht, empfiehlt mir auszuziehen wenn ich das bemängle, läßt die Einrichtung verkommen, die größtenteils aus der Zeit meiner Hauptmiete in meinem Besitz ist, beleidigt Gäste von mir oder mich vor denselben und überschreitet einfach in vielerlei andere Hinsicht meine persönlichen Toleranzgrenzen). Ich möchte einfach schnellstmöglich raus, jedoch alles ordentlich abwickeln, vor allem in Anbetracht dessen, dass 900€ Kaution von mir in dieser Wohnung stecken. Leider haben wir dummerweise, weils vorher eigentlich gut geklappt hat, nichts schriftlich festgehalten. Es gibt weder einen Untermietvertrag, noch besitze ich eine Bestätigung von ihm, dass es sich bei den 900€ um die Kaution handelt. Die Überweisungen lassen sich aber natürlich einwandfrei belegen. Ich habe mich schon etwas eingelesen, daher folgende Aspekte die sich eventuell für mich als problematisch erweisen könnten:
- Ich bin eigentlich erst seit September wieder Untermieter, also noch kein Jahr (im MRG hab ich irgendwas von einem Jahr Kündigungssperre gelesen). Meinen Möbeln waren immer in der Wohnung und es war immer klar dass ich nach meinem Auslandsjahr wieder einziehen würde, man könnte also sagen dass dieser mündliche Mietvertrag bereits seit seiner Übernahme der Hauptmiete Gültigkeit hat. Die erste Miete habe ich allerdings erst wieder im Sep 2009 überwiesen.
-Den Vertrag mit dem Zwischenmieter hat er abgeschlossen. Ich war außer bei der Suche da nicht involviert.
Könnte er behaupten, dass ich ja erst seit einigen Monaten sein Untermieter bin und daher nicht ausziehen darf? Welche Fristen gelten für mich? Soll ich gerichtlich oder per Einschreiben kündigen? Ich wäre Euch sehr sehr dankbar, wenn Ihr mir hierbei irgendwie weiterhelfen könntet!
Liebe Grüße,
13eme
Wg - Untermiete - Kündigungsfrist
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- Beiträge: 13
- Registriert: 11.03.2010, 21:33
Hallo, ich kann ein wenig helfen:
Kündigen würd ich immer per Einschreiben, also lieber nix riskieren.
Richtig blöd ist, dass du für deine 900.- keinen schriftlichen Beweis hast!! Dass diese Summe eine Kaution war, ist für mich aber evident.
Etwas ist zumindest positiv: nachdem du nun keinen schriftlichen Mietvertrag mehr hast, könntest du eigentlich eine Ar***aktion reißen und einfach verschwinden und diesen Typen links liegen lassen.
Natürlich nur, wenn dir an deinen Möbeln nichts mehr liegt.
Das mit der Kündigungsfrist hast du richtig gelesen. Laut MRG muss man mind. 12 Monate in einer Wohnung sein, dann hat man eine dreimonatige Kündigungsfrist, um ausziehen zu können. Wenns der Vermieter also streng nimmt, kannst du frühestens nach 15 Monaten aus der Wohnung raus.
Aber!
Das ist Verhandlungssache, du kannst mit dem Vermieter also auch etwas anderes vereinbaren.
Kündigen würd ich immer per Einschreiben, also lieber nix riskieren.
Richtig blöd ist, dass du für deine 900.- keinen schriftlichen Beweis hast!! Dass diese Summe eine Kaution war, ist für mich aber evident.
Etwas ist zumindest positiv: nachdem du nun keinen schriftlichen Mietvertrag mehr hast, könntest du eigentlich eine Ar***aktion reißen und einfach verschwinden und diesen Typen links liegen lassen.
Natürlich nur, wenn dir an deinen Möbeln nichts mehr liegt.
Das mit der Kündigungsfrist hast du richtig gelesen. Laut MRG muss man mind. 12 Monate in einer Wohnung sein, dann hat man eine dreimonatige Kündigungsfrist, um ausziehen zu können. Wenns der Vermieter also streng nimmt, kannst du frühestens nach 15 Monaten aus der Wohnung raus.
Aber!
Das ist Verhandlungssache, du kannst mit dem Vermieter also auch etwas anderes vereinbaren.
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