Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Alice Chromy
- Beiträge: 2
- Registriert: 12.11.2009, 16:54
Beitrag
von Alice Chromy » 12.11.2009, 17:00
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wie lange darf die letzte Thermenwartung vor Wohnungkündigung bzw. Auszug zurück liegen? Gibt es hier eine gesetzliche Frist? Die Hausverwaltung spricht von einem halben Jahr, ist das richtig?
mfg
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Hausherr2
- Beiträge: 81
- Registriert: 16.07.2007, 22:12
Beitrag
von Hausherr2 » 30.11.2009, 16:53
Hallo A! Die Therme sollte jedes Jahr nach der Heizperiode gewartet werden.( Wartungsvertrag) Ist dies für das laufende Jahr noch nicht erfolgt, kann die Hausverwaltung dies einmahnen. Monate spielen dabei keine Rolle. mfg Hausherr
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