hallo,
hoffe ich bin hier richtig.
Laut WEG ist es gesetzlich verpflichtend bei Wohnungseigentumsobjekten eine Rücklage zu bilden.
Gilt das auch bei privat von uns Wohnungseigentümern geführten 3 Parteien Objekt ohne Hausverwaltung
Will ein Rücklagenkonto für zukünftige Aufwendungen einführen und die Eigentümer weigern sich mit dem Argument, dass bei privat geführten Wohnungseigentumsobejkten ohne Hausverwaltung ein Rücklagenkonto nicht verpflichtend sei.
Die WEG gilt doch für alle Eigentumsobkjekte, ob privat von uns verwaltet , oder mit Hausverwaltung, oder lieg ich da falsch?
Bitte um Antwort
Lg.Andi
Rücklagen Wohnungseigentum
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