Hallo Jusliner,
das mit dem Mietrecht ist ja so ne Sache. Hab mir die Paragraphen bzgl. Befristete Mietverträge durchgelesen und würde gerne bestätigt bzw. dementiert bekommen, ob ich das so richtig verstanden habe!?!?
1.
Wenn man eine Wohnung befristet auf X Jahre mietet, ist man mindestens 15 Monate daran gebunden! (12 Monate Mindestdauer + 3 Monate Kündigungsfrist)
2.
Punkt 1 ist nicht einzuhalten, wenn der Mieter einen Nachmieter (mit "fließendem Übergang) findet, welcher dem Vermieter "zum Gesicht steht".
3.
Wenn Aussage 2 stimmt und eintritt ist auch die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht mehr nötig. (Da fließender Übergang)
Stimmt? Stimmt nicht?
Kann dazu bitte jemand kompetent Stellung nehmen?
Wär mir eine Riesenhilfe!
aktueller Fall:
bis jetzt:
* mit 1.2.2009 aktuelle Wohnung bezogen (befristete Miete 3 Jahre)
* neue Wohnung wäre ab 1.6.2009 zu beziehen
* Nachmieter bereits gefunden
nächste Schritte:
* mit Nachmieter Schriftstück aufsetzen und unterschreiben
* aktuellen Vermieter über Auszug und Nachmieter informieren
* mit zukünftigem Vermieter Mietvertrag unterschreiben
Sollte ich da an der Reihenfolge der nächsten Schritte noch was ändern?
Mietvertrag der neuen Wohnung wird am Montag erledigt.
Vielen Dank im Voraus fürs Antworten
und einen schönen Abend noch!
vg, hoerich
Nachmieter für befristete Wohnung gefunden, reicht das?
Meine Antworten gelten unter der Annahme, dass das Objekt dem MRG (zumindest teilweise) unterliegt, also z.B. kein Einfamilienhaus ist:
Frage 1: Ja, das ist richtig!
Übrige Fragen: Nur wenn Sie vereinbart hätten, dass Sie aus dem Vertrag raus können, wenn Sie einen Nachmieter bringen, würde dies zutreffen.
Sie können aber versuchen, sich mit dem Vermieiter zu einigen, wenn er den Nachmieter etc. akzeptiert, dann können Sie Ihren Mietervertrag einvernehmlich beenden. Dabei sind Sie beide natürlich weder an Fristen noch Termine gebunden.
Wenn Ihr Vermieter nicht darauf einsteigt (und es auch keine entsprechende Regelung im Mietvertrag gibt), dann sollten Sie den neuen Mietvertrag nicht abschließen, sonst haben Sie dann zwei.....
MfG
RA Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
Frage 1: Ja, das ist richtig!
Übrige Fragen: Nur wenn Sie vereinbart hätten, dass Sie aus dem Vertrag raus können, wenn Sie einen Nachmieter bringen, würde dies zutreffen.
Sie können aber versuchen, sich mit dem Vermieiter zu einigen, wenn er den Nachmieter etc. akzeptiert, dann können Sie Ihren Mietervertrag einvernehmlich beenden. Dabei sind Sie beide natürlich weder an Fristen noch Termine gebunden.
Wenn Ihr Vermieter nicht darauf einsteigt (und es auch keine entsprechende Regelung im Mietvertrag gibt), dann sollten Sie den neuen Mietvertrag nicht abschließen, sonst haben Sie dann zwei.....
MfG
RA Michael Gruner
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