automatische verlängerung des mietvertrages

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susa1
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automatische verlängerung des mietvertrages

Beitrag von susa1 » 04.04.2009, 15:44

hallo,

durch zufall bin ich soeben auf dieses forum gestossen, und hab auch gleich eine frage:

unser mietvertrag war auf 3 jahre befristet und läuft ende april aus. da unsere neue wohnung erst im august bezugsfertig ist haben wir unseren vermieter gefragt, ob es möglich ist, den mietvertrag kurzzeitig zu verlängern. er hat uns daraufhin mitgeteilt, dass nur eine 3-jährige verlängerung möglich ist mit einer kündigung frühestens nach 15 monaten.

daraufhin haben wir uns selber schlau gemacht, und die möglichkeit der automatischen verlängerung gefunden, wo wir ja nur eine kündigungsfrist von 3 monaten einhalten müssten. dies haben wir unserem vermieter vorgeschlagen. nach rücksprache mit seinen anwalt meinte er dazu, dass das in unserem fall nicht mehr möglich ist, da wir ja nachweislich (per e-mail) mit ihm wegen des ablaufenden mietvertrages in kontakt stehen.

deshalb meine frage: ist das wirklich wahr, gilt diese regelung quasi nur bei einem "übersehen" des vertragendes? der vermieter hat nie erwähnt, dass er die wohnung nach ablauf des vertrages nicht mehr an uns vermieten möchte, im gegenteil er hat uns vermittelt, nichts dagegen zu haben, dass wir die wohnung weiter nutzen.

vielen dank für einen rat!
susanna



tahonie
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Beitrag von tahonie » 04.04.2009, 18:33

hallo,
er hat uns daraufhin mitgeteilt, dass nur eine 3-jährige verlängerung möglich ist mit einer kündigung frühestens nach 15 monaten.
das ist grundsätzlich richtig. wenn der vermieter eine "stillschweigende" verlängerung akzeptiert, hätte dies zur konsequenz, dass dieser mitvertrag dann eine unbefristete laufzeit bekäme. das wird der vermieter wahrscheinlich nicht wollen.

ein konsens könnte dadurch erreicht werden, dass ihr jetzt und mit seinem einverständnis das mietverhältnis gerichtlich (!) zum gewünschten auszugstermin kündigt.

dann hat auch der vermieter seine sicherheit, dass trotz verlängerung und unbefristetem mietvertrag kein längeres mietverhältnis entstehen kann und ihr könnt ein paar monate länger in der wohnung bleiben.

susa1
Beiträge: 2
Registriert: 04.04.2009, 15:27

Beitrag von susa1 » 04.04.2009, 19:21

hallo,

danke für deine antwort!

da der mietvertrag das erste mal verlängert werden würde, würde er, auch bei stillschweigender verlängerung, wieder auf max. 3 jahre weiterlaufen - das wurde bei der wohnrechtsnovelle 2006 abgeändert - erst bei der 2. verlängerung wird der mietvertrag in einen unbefristeten umgewandelt.

nachdem er behauptet, sich bei seinem anwalt erkundigt zu haben, geh ich davon aus, dass er diese information hat.

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