Bodenloses Unrecht
Bodenloses Unrecht
Wir, meine Frau, unser Sohn mit seiner Lebensgefährtin die damals hochschwanger war haben ab 01.01.2006 ein Haus gemietet. Der Mietvertrag wurde dreijährig befristet und in der Miete waren alle Betriebskosten und der Strom beinhaltet, außer das Heizmaterial das Pellets waren. Es wurde eine Kaution von € 2000.- hinterlegt. Wir haben leider kein Übernahmeprotokoll gemacht, das wäre jetzt für uns sehr vom Vorteil, da wir mit 31.12.2008 den Mietvertrag nicht verlängert haben weil das Haus von der Vermieterin verkauft wird. Die vermieterin gibt uns die Kaution nicht retour, im Gegenteil sie verlangt noch Geld von uns, Begründung; Sie habe den Mietvertrag vergebührt am Finanzamt (das sehen wir ein und würden die € 270.- in Abzug stellen) dann verlangt sie drei Jahre rückwirkend die Wertanpassung ( sind an die €900.-), obwohl im Mietvertrag eine jährliche Abrechnung verankert ist, und dann kommt sie mit einer Windhager Zentralheizungsrechnung die nur auf Grund einer nicht Einhaltung der Servicearbeiten ihrerseits zustande gekommen ist. Noch dazu gibt sie an. dass wir ihr zuwenig Pellets im Tank gelassen haben, dies können wir aber laut Rechnungen vom Lagerhaus gegenteilig beweisen. Kann die Vermieterin nun nachträglich die Wertanpassung verlangen?, und sind die Wartungskosten der Heizung nicht die Sache des Vermieters?,
Man müsste zumindest mal den Mietvertrag sehen um genauere Aussagen tätigen zu könnnen.
Die vergebührung vom Finanzamt ist auch eine lustige Gschicht, wie hätte es denn sonst vor sich gehen sollen? Wollte sie ursprünglich keine Einkommenssteuer dafür bezahlen oder wie ist das zu verstehen?
Drei Jahre rückwirkende Wertanpassung ist auch gut, was glaubt die gute Frau wozu sie Miete kassiert?
Die Kaution gilt es nur dann einzubehalten wenn am Objekt Schäden eingetreten sind die auf Grund nicht sachgemäßer Benutzung, bzw Schäden die auf Grund von Unterlassung anzeigepflichtiger Wartungsarbeiten entstanden sind.
Also wenn die Heizung leckt, du aber nicht Bescheid gibts und daraufhin entsteht ein Schaden an Böden, Wand,..
Ohne MV aber wie gesagt schwer genaueres zu sagen.
Die vergebührung vom Finanzamt ist auch eine lustige Gschicht, wie hätte es denn sonst vor sich gehen sollen? Wollte sie ursprünglich keine Einkommenssteuer dafür bezahlen oder wie ist das zu verstehen?
Drei Jahre rückwirkende Wertanpassung ist auch gut, was glaubt die gute Frau wozu sie Miete kassiert?
Die Kaution gilt es nur dann einzubehalten wenn am Objekt Schäden eingetreten sind die auf Grund nicht sachgemäßer Benutzung, bzw Schäden die auf Grund von Unterlassung anzeigepflichtiger Wartungsarbeiten entstanden sind.
Also wenn die Heizung leckt, du aber nicht Bescheid gibts und daraufhin entsteht ein Schaden an Böden, Wand,..
Ohne MV aber wie gesagt schwer genaueres zu sagen.
Hallo speedy ! Für dich gilt nur das ABGB alles was nicht direkt im MV geregelt ist darf nicht verrechnet werden. Indexklausel , Vergebührung , Verzinsung der Kaution, Instandhaltung des Hauses oder der Heizung, Betriebskosten - welche? Ein und Zweifamilienhäuser unterliegen nicht dem MRG daher auch keine Rechte und Pflichten daraus.Gehe zur Arbeiterkammer mit MV und lasse dich beraten mfg Hausherr
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 24 Gäste