Ich bin Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus, in dem seit 5 Tagen die undichten Gasleitungen komplett ausgetauscht werden.
Diese Arbeiten werden noch 4 Tage dauern, wodurch ich über 1 Woche lang weder Warmwasser habe noch heizen kann.
Aufgrund der Wohnungsinnentemperatur von 10 Grad zogen meine Frau und ich ins Hotel.
Meine Fragen:
- kann ich die anfallenden Hotelkosten von der Hausverwaltung zurückfordern ?
- kann ich für die Zeit der Reparaturarbeiten eine Mietzinsreduktion in Anspruch nehmen resp. die Miete vollkommen aussetzen ?
- kann ich die Reinigungskosten (durch die Bauarbeiten wurde der Eingangsbereich der Wohnung total verschmutzt) von der Hausverwaltung rückfordern ?
neue Gasleitung / Aussetzen der Miete – Zusatzkosten
hallo kgk ! Rückersatz bzw. Mietpreisreduktion ist abhängig davon was im Mietvertrag steht, Bei höherer Gewalt - Gefahr der Explossion mußt du dies hinnehmen. ist dies nicht der Fall müßte eigentlich die Erneuerung in der warmen Zeit stattfinden. In guten Mietverträgen ist diese Klausel drinnen ! mfg Hausherr
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