Therme
Hallo Isi ! § 10 MRG sagt , daß Mieter Restwert der Investition bei Auszug vom Vermieter bezahlt bekommt. Ist die Wohnung überhaupt im Vollanwendungsbereich des MRG und ist dein Vermieter ein gewerbl. Vermieter (5 Wohnungen im Haus)? OGH Klauseln sind sicher nicht rückwirkend anwendbar ! mfg Hausherr
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