Hallo allerseits,
-> Neuer Eigentuemer/Vermieter tritt in bestehenden Mietvertrag ein. Mieter ist seit 10 Jahren in der Wohnung (Erstvermietung) und bleibt weitere 5 Jahre. Dann kuendigt Mieter, und Vermieter kommt mit Mietaufhebungsvertrag entgegen und verkuerzt die Kuendigungsfrist.
Im Miet-Aufhebungsvertrag verpflichtet sich Mieter zum Ausgleich eines Schadens an der Mietsache, die gemeinsam festgestellt wurde und im Wohnungsuebergabeprotokoll aufgefuehrt ist. Auch in diesem Protokoll ist vermerkt, dass Mieter den Schaden ausgleicht.
Es vergeht Zeit und der Mieter gleicht den Schaden nicht aus. Mieter sagt jetzt dass der Schaden schon bestand, als der Vermieter in das bestehende Mietverhaeltnis als neuer Eigentuemer eintrat, der neue Eigentuemer den Schaden also mitgekauft hat und sich an den Verkaeufer/vorherigen Vermieter wenden soll.
Frage: Ist der Schadenszeitpunkt relevant und ist die im Mietaufhebungsvertrag und Uebergabeprotokoll erfolgte Anerkenntnis des Schadens durch den Mieter jetzt obsolet? Sollte der Schaden bereits vor dem Eintritt des neuen Vermieters in den bestehenden Mietvertrag entstanden sein, ist dann das Recht auf Schadenersatz auf den neuen Vermieter uebergegangen?
Merci,
Kocki
Neuer Vermieter: Pflichten und RECHTE
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