Willhaben - Problem mit gekauften Winterreifen
Verfasst: 25.09.2018, 10:00
Guten Tag!
Ich sage schon mal vorab Danke für die Rückmeldungen
Nun zu meinem Problem:
Ich habe bei Willhaben gebrauchte Winterreifen gekauft. Artikelbeschreibung war relativ gering gehalten. Es wurde lediglich angegeben, dass 4 Räder mit Felgen verkauft werden und auf welchem Auto die Reifen ursprünglich montiert waren. Somit nahm ich mit der Person Kontakt auf und Details (Marke, Profiltiefe, etc.) der Reifen wurden in einer Whatsapp Konversation ausgetauscht.
Da diese Informationen für mich in Ordnung waren, haben wir uns über den Kauf geeinigt (9.09.2018) und einen Abholtermin vereinbart.
Am 10.09. holte ich dann die Reifen ab. Bei der Abholung war sowohl die Verkäuferin, als auch ich selbst etwas in Eile und ich habe es versäumt mir ein Messinstrument mit zu nehmen um die Angabe der Profiltiefe (von Verkäuferin mit 7mm in Whatsapp bekannt gegeben) nach zu kontrollieren.
Auch zu Hause nahm ich mir nicht gleich die Zeit, die Profiltiefe nach zu messen.
Leider habe ich erst am 22.09. die Reifen gewaschen und in diesem Zuge die Profiltiefe mittels Messschieber kontrolliert. Dabei stellte sich dann raus, dass keiner der Reifen die angegebenen 7mm Profiltiefe hat. Die Profiltiefe beträgt je nach Reifen zwischen 5-6mm.
Daraufhin kontaktierte ich die Verkäuferin am selben Tag per Whatsapp über die Situation und was wir jetzt machen sollen.
Die erste Antwort erhielt ich nach nochmaligem nachhaken und Ergänzung, dass meiner Meinung hier ein Rückgaberecht wegen falscher Artikelbeschreibung existiert, am nächsten Tag am Abend, wobei sich diese nicht sehr gesprächsbereit zeigte. Was sie jedoch schon schrieb ist, dass sie mit einem Zeugen mit einem Profiltiefenmesser bei einem Reifen an einer Stelle gemessen hat.
Rückgaberecht sieht die Verkäuferin keines, da ich ja bei der Abholung nachmessen hätte können (was natürlich stimmt, und ich ärgere mich auch, dass ich das nicht getan habe) und ich in der Zwischenzeit mit den Reifen ja alles mögliche machen hätte können...
Ich habe ihr auch geschrieben, dass ich direkt Willhaben über diese Situation informieren werde, was ich auch schon getan habe (jedoch noch keine Rückmeldung erhalten), wie Willhaben die Situation sieht.
Nun meine Frage: Was habe ich hier für Möglichkeiten?
Vielen Dank!
Ich sage schon mal vorab Danke für die Rückmeldungen
Nun zu meinem Problem:
Ich habe bei Willhaben gebrauchte Winterreifen gekauft. Artikelbeschreibung war relativ gering gehalten. Es wurde lediglich angegeben, dass 4 Räder mit Felgen verkauft werden und auf welchem Auto die Reifen ursprünglich montiert waren. Somit nahm ich mit der Person Kontakt auf und Details (Marke, Profiltiefe, etc.) der Reifen wurden in einer Whatsapp Konversation ausgetauscht.
Da diese Informationen für mich in Ordnung waren, haben wir uns über den Kauf geeinigt (9.09.2018) und einen Abholtermin vereinbart.
Am 10.09. holte ich dann die Reifen ab. Bei der Abholung war sowohl die Verkäuferin, als auch ich selbst etwas in Eile und ich habe es versäumt mir ein Messinstrument mit zu nehmen um die Angabe der Profiltiefe (von Verkäuferin mit 7mm in Whatsapp bekannt gegeben) nach zu kontrollieren.
Auch zu Hause nahm ich mir nicht gleich die Zeit, die Profiltiefe nach zu messen.
Leider habe ich erst am 22.09. die Reifen gewaschen und in diesem Zuge die Profiltiefe mittels Messschieber kontrolliert. Dabei stellte sich dann raus, dass keiner der Reifen die angegebenen 7mm Profiltiefe hat. Die Profiltiefe beträgt je nach Reifen zwischen 5-6mm.
Daraufhin kontaktierte ich die Verkäuferin am selben Tag per Whatsapp über die Situation und was wir jetzt machen sollen.
Die erste Antwort erhielt ich nach nochmaligem nachhaken und Ergänzung, dass meiner Meinung hier ein Rückgaberecht wegen falscher Artikelbeschreibung existiert, am nächsten Tag am Abend, wobei sich diese nicht sehr gesprächsbereit zeigte. Was sie jedoch schon schrieb ist, dass sie mit einem Zeugen mit einem Profiltiefenmesser bei einem Reifen an einer Stelle gemessen hat.
Rückgaberecht sieht die Verkäuferin keines, da ich ja bei der Abholung nachmessen hätte können (was natürlich stimmt, und ich ärgere mich auch, dass ich das nicht getan habe) und ich in der Zwischenzeit mit den Reifen ja alles mögliche machen hätte können...
Ich habe ihr auch geschrieben, dass ich direkt Willhaben über diese Situation informieren werde, was ich auch schon getan habe (jedoch noch keine Rückmeldung erhalten), wie Willhaben die Situation sieht.
Nun meine Frage: Was habe ich hier für Möglichkeiten?
Vielen Dank!