DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit - Darf man Kosten erheben?
Verfasst: 02.05.2018, 17:36
Hallo,
Letzte Woche war bei der WKO ein Vortrag über die neue Datenschutzgrundverordnung. Jeder User hat das Recht auf Datenübertragbarkeit. Auf die Frage, ob man für eine Datenübertragbarkeit Kosten erheben darf, meinte dieser: Man darf keine Kosten erheben, außer es sei exzessiv. Er konnte jedoch nicht beschreiben, was exzessiv in diesem Fall meinen würde.
Weiß einer von euch wie dies genau aussieht, oder wurde da ein Spielraum für Juristen freigehalten?
Letzte Woche war bei der WKO ein Vortrag über die neue Datenschutzgrundverordnung. Jeder User hat das Recht auf Datenübertragbarkeit. Auf die Frage, ob man für eine Datenübertragbarkeit Kosten erheben darf, meinte dieser: Man darf keine Kosten erheben, außer es sei exzessiv. Er konnte jedoch nicht beschreiben, was exzessiv in diesem Fall meinen würde.
Weiß einer von euch wie dies genau aussieht, oder wurde da ein Spielraum für Juristen freigehalten?