DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit - Darf man Kosten erheben?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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csskevin
Beiträge: 1
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DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit - Darf man Kosten erheben?

Beitrag von csskevin » 02.05.2018, 17:36

Hallo,

Letzte Woche war bei der WKO ein Vortrag über die neue Datenschutzgrundverordnung. Jeder User hat das Recht auf Datenübertragbarkeit. Auf die Frage, ob man für eine Datenübertragbarkeit Kosten erheben darf, meinte dieser: Man darf keine Kosten erheben, außer es sei exzessiv. Er konnte jedoch nicht beschreiben, was exzessiv in diesem Fall meinen würde.

Weiß einer von euch wie dies genau aussieht, oder wurde da ein Spielraum für Juristen freigehalten?



FHoll
Beiträge: 235
Registriert: 05.03.2018, 12:21

Re: DSGVO - Recht auf Datenübertragbarkeit - Darf man Kosten erheben?

Beitrag von FHoll » 03.05.2018, 11:15

In der DSGVO findet man die entsprechende Stelle in Artikel 12.

"Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person kann der Verantwortliche entweder
a) ein angemessenes Entgelt verlangen, bei dem die Verwaltungskosten für die Unterrichtung oder die Mitteilung oder die Durchführung der beantragten Maßnahme berücksichtigt werden, oder
b) sich weigern, aufgrund des Antrags tätig zu werden."

Ist im Prinzip ein Schutz gegen Missbrauch, wenn ein Nutzer seine Daten nicht übertragen will, um sie zu haben/jemanden zu übermitteln, sondern bloß um Sie zu beschäftigen. Für normale Anfragen können keine Kosten erhoben werden.

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