Impressum - Name eines Einzelunternehmers
Verfasst: 15.04.2018, 11:49
(könnte auch Recht Allgemein sein - im Zweifelsfall bitte verschieben)
Ein Einzelunternehmer betreibt eine Unternehmenswebsite inklusive Onlineshop.
Im Impressum finden sich Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, UID-Nummer und die Unternehmensbezeichnung (zB. "Maxis Würstel", nicht jedoch der Name des Unternehmers, also die Firma. (zB. Max Mustermann). Ist das erlaubt?
Der Einzelunternehmer schließt den zu seinem Unternehmen gehörigen Laden und eröffnet einige Zeit später einen Laden mit neuer Ausrichtung und Unternehmensbezeichnung (zB. "Elektronik Mustermann"). Diesen führt er ebenfalls als Einzelunternehmer mit der gleichen UID-Nummer, im Firmenverzeichnis der WKO wird auch die neue Bezeichnung aufgeführt. Der Onlineshop für "Maxis Würstel" bleibt jedoch unverändert aufrecht. Ergeben sich dadurch zusätzliche Probleme, bzw. dürfen mehrere Unternehmensbezeichnungen zeitgleich geführt werden?
Angenommen, man möchte der Person eins auswischen - sei es aus Gründen oder Bösartigkeit - könnte man diesen Sachverhalt gegen ihn verwenden? Etwa, indem man die Bundeswettbewerbsbehörde über einen Wettbewerbsverstoß mangels (vollständigen) Impressum informiert? Oder sind das solche Kleinigkeiten, dass es ohnehin niemanden interessiert?
Ein Einzelunternehmer betreibt eine Unternehmenswebsite inklusive Onlineshop.
Im Impressum finden sich Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, UID-Nummer und die Unternehmensbezeichnung (zB. "Maxis Würstel", nicht jedoch der Name des Unternehmers, also die Firma. (zB. Max Mustermann). Ist das erlaubt?
Der Einzelunternehmer schließt den zu seinem Unternehmen gehörigen Laden und eröffnet einige Zeit später einen Laden mit neuer Ausrichtung und Unternehmensbezeichnung (zB. "Elektronik Mustermann"). Diesen führt er ebenfalls als Einzelunternehmer mit der gleichen UID-Nummer, im Firmenverzeichnis der WKO wird auch die neue Bezeichnung aufgeführt. Der Onlineshop für "Maxis Würstel" bleibt jedoch unverändert aufrecht. Ergeben sich dadurch zusätzliche Probleme, bzw. dürfen mehrere Unternehmensbezeichnungen zeitgleich geführt werden?
Angenommen, man möchte der Person eins auswischen - sei es aus Gründen oder Bösartigkeit - könnte man diesen Sachverhalt gegen ihn verwenden? Etwa, indem man die Bundeswettbewerbsbehörde über einen Wettbewerbsverstoß mangels (vollständigen) Impressum informiert? Oder sind das solche Kleinigkeiten, dass es ohnehin niemanden interessiert?