willhaben.at - Falschangabe?

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Lexi80
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willhaben.at - Falschangabe?

Beitrag von Lexi80 » 07.03.2018, 09:19

Hallo,

es dürfte sich zwar alles in Wohlgefallen auflösen, aber mich würde es trotzdem interessiere.

Ich habe Kleidung bei willhaben.at inseriert und weil sie meines Erachtens nach neuwertig ist, auch als solche gekennzeichnet. Ein Interessent hat sich diesbezüglich bei mir erkundigt und ich habe den Zustand nochmals bestätigit.

Der Käufer ist persönlich vorbei gekommen und hat die Sachen abgeholt. Etwa 10 Minuten später habe ich eine böse Nachricht bekommen, dass von den 7 Sachen 4 unbrauchbar und absolut nicht neuwertig sind ("zu Tode getragen" und mit Flecken) und ich mit einer Klage wegen Betrug rechnen kann.

Weil der Käufer scheinbar schon wieder unterwegs war habe ich um Fotos der Kleidungsstücke gebeten. Eines hat tatsächlich Flecken. Aufgrund der Distanz habe ich darum gebeten, das Stück mitzuwaschen und sich nochmals zu melden (meine Absicht war, den Kaufpreis rückzuerstatten, denn mit Flecken ist selbstverständlich nicht ok).
Auf die Rückfrage, welche Teile noch nicht in Ordnung sind bzw. WAS damit nicht Ordnung ist habe ich weder eine Antwort noch Fotos bekommen.

Der Käufer hat sich sehr aufgeregt und ich habe angeboten, die Sachen zurückzunehmen. Weil er dann doch 4 der Kleidungsstücke behalten wollte, haben wir uns auf die Rückgabe der restlichen 3 geeinigt. Der Käufer wollte diesbezüglich ein Treffen auf halben Weg. Der Aufwand ist mir den Wert der Sachen (unter 10,-) allerdings nicht wert, weshalb ich angeboten habe, den Betrag zu überweisen und die Sachen somit zu schenken.
Mit der Überweisung ist der Käufer einverstanden, die Sachen bekomme ich nach seinen Angaben in den Postkasten geworfen, dann nicht einmal geschenkt möchte er sie behalten...
Ich warte seit 2 Tagen auf die Bankdaten.


Meine Frage ist nun, könnte ich tatsächlich rechtglich dafür belangt werden, wenn ich etwas als neuwertig betrachte und der Käufer nicht? Wie gesagt, bis auf das eine Kleidungsstück, weiß ich nicht einmal, was beanstandet wird...



wee
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Re: willhaben.at - Falschangabe?

Beitrag von wee » 07.03.2018, 22:25

Auf die Frage


Wenn sie mit dem Vorsatz handeln sich zu bereichern und den Geschädigten durch Täuschung über Tatsachen am Vermögen schädigen, dann ja.
In diesem Fall über den Zustand der Kleidung.
Dann trifft §146 zu.

Lg

Lexi80
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Re: willhaben.at - Falschangabe?

Beitrag von Lexi80 » 08.03.2018, 07:17

Vielen Dank für die Antwort.
Nachdem ich nicht vorsätzlich gehandelt habe bleibt die Frage bei wem die Beweislast liegt?

wee
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Re: willhaben.at - Falschangabe?

Beitrag von wee » 08.03.2018, 10:07

Nachdem sie sich ja schon bereit erklärt haben den Schaden wieder gut zu machen, sollte nichts passieren.
Sonst wie immer Beweissache

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