Privatverkauf: Paket kam retour, Käufer vollen Betrag rücküberweisen?

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coromandel
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Privatverkauf: Paket kam retour, Käufer vollen Betrag rücküberweisen?

Beitrag von coromandel » 28.01.2018, 17:03

Ich habe privat etwas über Willhaben verkauft und von Österreich nach Deutschland verschickt - als Paket mit Sendungsverfolgung.

2 Wochen nach der Aufgabe bei der Post kam die Meldung vom Käufer, er hätte das Paket noch nicht erhalten. Daher habe ich eine Nachforschung bei der Post beantragt die noch nicht beendet ist.

Ein paar Tage später hatte ich einen Zettel im Briefkasten - das Paket war retour geschickt worden, "Fristablauf 18.01." steht am Paket und ich denke es wurde zurückgeschickt weil nicht vom Käufer abgeholt.

Bei der Abholung musste ich 20€ zahlen - die österreichische Post sendet unzustellbare Pakete an den Absender auf dessen Kosten retour.

Nachdem mir der Käufer versichert hat dass die Adresse korrekt war und er keinen Abholschein bekommen hat, nehme ich an dass der Paketdienst dem Käufer keinen in den Briefkasten geworfen hat. Also liegt die Schuld am Paketdienst - in dem Fall Hermes, weil die österreichische Post anscheinend hier mit Hermes zusammengearbeitet hat.

So.. ich hab ~13€ für das Paket gezahlt, der Käufer hat mich angeschrieben dass ich den vollen Kaufpreis rücküberweisen muss, und droht mir sonst mit einer Strafanzeige.

Meine Frage ist jetzt:
Muss ich dem Käufer den vollen Kaufpreis rückerstatten, obwohl ich den Artikel korrekt verschickt habe?
Ich habe meinen Teil des Kaufvertrags erfüllt, daher sehe ich nicht ein warum ich alleine für die 13€ Versandkosten aufkommen soll. Ist das rechtlich geregelt?

Ich habe alle Zahlungsbelege, und die Sendungsverfolgung zeigt dass das Paket schon in Deutschland und 2x in Zustellung war bevor es retour ging.
Die Nachforschung die ich beauftragt habe ist aber noch immer nicht beendet. Auf das Ergebnis warte ich noch.



Hank
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Registriert: 26.08.2010, 15:39

Re: Privatverkauf: Paket kam retour, Käufer vollen Betrag rücküberweisen?

Beitrag von Hank » 06.04.2018, 03:14

Die Frage wäre wohl zuerst: Warum will der Käufer den Inhalt des Paketes plötzlich nicht mehr? War es Terminware (z.B. Faschingsartikel)?

Klassisch jedenfalls ist, wenn der Zusteller Zettel oder Paktl bei einem gutmütigen Nachbarn deponiert und der dann vergisst...

Und warum Strafanzeige? Wegen der Portokosten wäre das sowieso der völlig falsche Weg, vor allem bei einem Geschäft unter Privatleuten.

Oft sind es nur Kleinigkeiten, die die Gesprächsbasis via e-mail vergiften und dann kommen solche unsinnigen Drohungen.

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