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Unter 18 Jahren Internetdienstleistung

Verfasst: 29.10.2017, 21:34
von oemluuu
Guten Tag,

ich würde gerne wissen ob es legal ist unter 18 Jahren eine Internetdienstleistung anzubieten zum Beispiel wie die Herstellung einer Website, oder die Herstellung eines Logos.

Danke im voraus für die Antworten.

Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung

Verfasst: 29.10.2017, 23:36
von lexlegis
Die Geschäftsfähigkeit für eine Verpflichtung dieser Art (hier: aus dem Werkvertrag), wird grundsätzlich erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht. Unter 18 Jahren braucht man die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 170 Abs 1 ABGB). Wenn Sie diese Leistung aber regelmäßig und planmäßig, sohin unternehmerisch anbieten, müssten Sie dies theoretisch anmelden und bereits "eigenberechtigt" sein (§ 1 Abs 2, § 8 GewO).

Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung

Verfasst: 25.12.2017, 18:51
von Luki86
lexlegis hat geschrieben:
29.10.2017, 23:36
Die Geschäftsfähigkeit für eine Verpflichtung dieser Art (hier: aus dem Werkvertrag), wird grundsätzlich erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht. Unter 18 Jahren braucht man die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 170 Abs 1 ABGB). Wenn Sie diese Leistung aber regelmäßig und planmäßig, sohin unternehmerisch anbieten, müssten Sie dies theoretisch anmelden und bereits "eigenberechtigt" sein (§ 1 Abs 2, § 8 GewO).
Das mit der Zustimmung ist sehr aufwändig. Ich habe auch mit 16 mein eigenes Online Business aufgebaut (Seo Dienstleistungen, Webseiten Erstellungen, Ebooks und ein eigener Videokurs) und habe die Sachen einfach über meine Schwester gemacht. Als ich 18 wurde einfach auf mich selber umgeschrieben. Unkompliziert und einfach meiner Meinung nach :)

Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung

Verfasst: 01.10.2018, 12:26
von Lilie
Luki86 hat geschrieben:
25.12.2017, 18:51
lexlegis hat geschrieben:
29.10.2017, 23:36
Die Geschäftsfähigkeit für eine Verpflichtung dieser Art (hier: aus dem Werkvertrag), wird grundsätzlich erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht. Unter 18 Jahren braucht man die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 170 Abs 1 ABGB). Wenn Sie diese Leistung aber regelmäßig und planmäßig, sohin unternehmerisch anbieten, müssten Sie dies theoretisch anmelden und bereits "eigenberechtigt" sein (§ 1 Abs 2, § 8 GewO).
Das mit der Zustimmung ist sehr aufwändig. Ich habe auch mit 16 mein eigenes Online Business aufgebaut (Seo Dienstleistungen, Webseiten Erstellungen, Ebooks und ein eigener Videokurs) und habe die Sachen einfach über meine Schwester gemacht. Als ich 18 wurde einfach auf mich selber umgeschrieben. Unkompliziert und einfach meiner Meinung nach :)
Und wie läuft dein online business zurzeit? :)

Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung

Verfasst: 02.10.2018, 09:35
von jansia
Ich finde man sollte dennoch vorsichtig sein, da letztendlich der 'besitzer' minderjährig ist/war.

Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung

Verfasst: 02.10.2018, 15:21
von Morbeck
Sobald man über 450€ bekommt für diese Dienstleistung, ist es nicht mehr legal. Man könnte eine solche Dienstleistung unter Tschengeld abbuchen, dann ist es nicht mehr illegal.