Guten Tag,
ich würde gerne wissen ob es legal ist unter 18 Jahren eine Internetdienstleistung anzubieten zum Beispiel wie die Herstellung einer Website, oder die Herstellung eines Logos.
Danke im voraus für die Antworten.
Unter 18 Jahren Internetdienstleistung
Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung
Die Geschäftsfähigkeit für eine Verpflichtung dieser Art (hier: aus dem Werkvertrag), wird grundsätzlich erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht. Unter 18 Jahren braucht man die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 170 Abs 1 ABGB). Wenn Sie diese Leistung aber regelmäßig und planmäßig, sohin unternehmerisch anbieten, müssten Sie dies theoretisch anmelden und bereits "eigenberechtigt" sein (§ 1 Abs 2, § 8 GewO).
Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung
Das mit der Zustimmung ist sehr aufwändig. Ich habe auch mit 16 mein eigenes Online Business aufgebaut (Seo Dienstleistungen, Webseiten Erstellungen, Ebooks und ein eigener Videokurs) und habe die Sachen einfach über meine Schwester gemacht. Als ich 18 wurde einfach auf mich selber umgeschrieben. Unkompliziert und einfach meiner Meinung nachlexlegis hat geschrieben: ↑29.10.2017, 23:36Die Geschäftsfähigkeit für eine Verpflichtung dieser Art (hier: aus dem Werkvertrag), wird grundsätzlich erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht. Unter 18 Jahren braucht man die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 170 Abs 1 ABGB). Wenn Sie diese Leistung aber regelmäßig und planmäßig, sohin unternehmerisch anbieten, müssten Sie dies theoretisch anmelden und bereits "eigenberechtigt" sein (§ 1 Abs 2, § 8 GewO).
Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung
Und wie läuft dein online business zurzeit?Luki86 hat geschrieben: ↑25.12.2017, 18:51Das mit der Zustimmung ist sehr aufwändig. Ich habe auch mit 16 mein eigenes Online Business aufgebaut (Seo Dienstleistungen, Webseiten Erstellungen, Ebooks und ein eigener Videokurs) und habe die Sachen einfach über meine Schwester gemacht. Als ich 18 wurde einfach auf mich selber umgeschrieben. Unkompliziert und einfach meiner Meinung nachlexlegis hat geschrieben: ↑29.10.2017, 23:36Die Geschäftsfähigkeit für eine Verpflichtung dieser Art (hier: aus dem Werkvertrag), wird grundsätzlich erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erreicht. Unter 18 Jahren braucht man die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (§ 170 Abs 1 ABGB). Wenn Sie diese Leistung aber regelmäßig und planmäßig, sohin unternehmerisch anbieten, müssten Sie dies theoretisch anmelden und bereits "eigenberechtigt" sein (§ 1 Abs 2, § 8 GewO).
Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung
Ich finde man sollte dennoch vorsichtig sein, da letztendlich der 'besitzer' minderjährig ist/war.
Re: Unter 18 Jahren Internetdienstleistung
Sobald man über 450€ bekommt für diese Dienstleistung, ist es nicht mehr legal. Man könnte eine solche Dienstleistung unter Tschengeld abbuchen, dann ist es nicht mehr illegal.
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