Ich bin Neu hier und hätte gleich eine Frage an Euch.
Artikel 13. Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.
Innerhalb der gesetzlichen Schranken: Kann ich das so verstehen das hier damit Beleidigungen gemeint sind,. Das die Meinungsfreiheit nicht dazu missbraucht werden darf um eben Menschen zu Beleidigen. ? Das auch dieser § 5 im Impressum auch irgendwie dazugehört.
Ich Bedanke mich jetzt schon für jede Antwort. Da ich wie gesagt noch Neu bin, möchte ich diesen kurzen Text als Normalen Brief beenden.
Hochachtungsvoll
Rodmar
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Wollte einem Freund helfen aber das hätte ich gerade von diesem Forum hier nicht erwartet, das mein Freund jetzt auch noch von einem Mitglied dieses Forums beleidigt worden ist. Gerade hier in diesem Forum hätte ich mir etwas mehr Höflichkeit erhofft. Aber sich über jemanden auch noch Lustig machen, das ist genauso schlimm wie wenn mann eine Person beleidigt. Darum werde ich mich aus diesem Forum komplett zurückziehen. danke an die hier noch Freundlichen und Zuvorkommenden Menschen. mange takk.
Re: Einem Freund helfen.
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Beitrag von schanzenpeter » 08.01.2018, 12:04
Der Killermaulwurf hat sich doch im Juli 2011 verabschiedet?
Oder ist Ihr Freund der Killermaulwurf?
Hochachtungsvoll
Rodmar
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- Ich wollte mich noch bei allen Menschen bedanken die meine Frage hier, sprich meinen Text hier lesen. Danke