Seite 1 von 1

Ist Vergleichsangebot ein Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 29.09.2017, 23:47
von M??cki96
Also wie im Titel erwähnt:

Ist es, wenn ich einen Vergleich fordere von rund 500€ bei geforderten 3.000€ ein Schuldanerkentnis?
Inwiefern wirkt sich das dann aus? Sind dann die Inkasso Unternehmen klagefreudiger?
Also geht darum, weil wenn das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, ich dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen werde.

Re: Ist Vergleichsangebot ein Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 01.10.2017, 16:58
von M??cki96
Bitte um Rückmeldung.
Hat es Folgen wenn ich 500€ als Vergleich "fordere" statt den gewünschten 3.000€?

mfg

Re: Ist Vergleichsangebot ein Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 04.10.2017, 17:26
von M??cki96
Bitte um Rückmeldung.

Re: Ist Vergleichsangebot ein Schuldanerkenntnis?

Verfasst: 07.10.2017, 22:29
von M??cki96
Bitte um Rückmeldung.