PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

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M??cki96
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PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 27.08.2017, 21:33

Hallo,

ich bin 21 Jahre jung und habe nun Schulden angehäuft.
Mein PayPal Konto ist in etwa mit 1.450€ im Minus. Ne ordentliche Summe, die ich nicht bezahlen kann, da ich mein Konto auf 0 gespielt habe.
Nun habe ich sehr oft gelesen, dass dies nicht vor Gericht gehen würde, da es Spielschulden sind, und die nicht einklagbar sind bzw paypal da nicht klagt, wenn man dem Mahnbescheid widerspricht ..
Da überlege ich jetzt auch, wenn dem so sei, die Lastschriften zu stonieren, die mein Konto auf 0 gebracht haben, aber dann wäre ich ca. 2800 Euro im Minus.

Übrigens bin ich aus Österreich. Also gelten vornehmlich Österreichische Gesetze.

Generell, bin 21 Jahre jung, wohne bei meinen Eltern, habe kein Auto, keinen sonstigen Besitz, keinen Job (=Student) usw.

Würde mich über Rückmeldung freuen.
Zuletzt geändert von M??cki96 am 28.08.2017, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.



lexlegis
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Re: PayPal im Minus wegen Tipico (Sportwetten) Österreich

Beitrag von lexlegis » 28.08.2017, 12:31

Eine Naturalobligation (eine Forderung die zahlbar, aber nicht gerichtlich durchsetzbar ist), besteht zwischen Ihnen und demjenigen mit dem Sie den Glücksvertrag geschlossen haben. Ohne Hinterlegung der Wettschuld im Voraus, ist diese gerichtlich nicht klagbar (§ 1271 ABGB). Sie unterliegen hier jedoch einer irrigen Annahme, denn zwischen Ihnen und Paypal ist kein solcher auf einer Naturalobligation beruhender Glücksvertrag zu Stande gekommen. Dieser kam zwischen Ihnen und der Wettfirma (Tipico) zu Stande. Die Naturalobligation aus diesem Vertrag wurde von Ihnen über das Paypalkonto bezahlt. Ist das Paypalkonto nicht gedeckt und rücken Sie auf diesem ins Minus, besteht zwischen Ihnen und Paypal eine Art Darlehensvertrag. Meines Erachtens hat Paypal gegen Sie einen Anspruch auf Rückzahlung dieses Darlehens.

M??cki96
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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 28.08.2017, 13:49

Danke für die Antwort, aber laut diesen Schreiben, wurden mehrfach Verfahren eingestellt und Paypal hat nicht geklagt, lediglich gedroht und mit Inkasso angekommen.

Hier der Verweis: http://reeckmann.blogspot.co.at/2015/06 ... e.html?m=1

Unten hat er auch einen Fall verlinkt von August 2017.

Mir ist klar, dass sich das in Deutschland abgespielt hat, aber die Gesetze bzw Paragraphen gibt es wohl in ähnlicher Form auch im österreichischen Gesetz oder?
Könnte mir da bitte jemand behilflich sein, bin wirklich verzweifelt.

Bzw hier das Anwaltsschreiben aus deutscher Sicht:

Paypal-Konto N.N.
Ihre E-Mail vom MM.TT.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obenbezeichneter Angelegenheit hat mich Frau N.N. mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Auf mich lautende Vollmacht ist anliegend beigefügt. Namens und in Vollmacht meiner Mandantin teile ich Ihnen zu Ihrer E-Mail vom TT.MM.2015 folgendes mit:

Der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von 7.777,77 Euro betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen meine Mandantin zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen meine Mandantin nicht bestehen können.

Ihre Ausgleichsforderungen gegen meine Mandantin weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.

Freundliche Grüße
Martin Reeckmann
Rechtsanwalt

M??cki96
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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 28.08.2017, 17:12

Also um es klarzustellen:
Ich weiß ich hab es verbockt und bin selber Schuld. Allerdings leide ich an Spielsucht, und mein Drang nach schnellem Geld war höher.

Nun die Frage: Durch Widerspruch oder Email an PayPal mit ähnlicher Ausgangslage wie an der angehängten Mail, wäre es möglich hier ohne Klage rauszukommen und das Geld nicht zahlen zu müssen?

Also in Deutschland scheint es möglich, aber gibt es in Österreich auch ähnliche Gesetze die mir helfen würden?

M??cki96
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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 28.08.2017, 21:22

Also primär darum, diese Mail samt Gesetze und Paragraphe (=deutsche Rechte) unter http://reeckmann.blogspot.co.at/2015/06 ... nline.html sind die Gestze und Paragraphe sogar erklärt, sind die in eine österreichische Version zu bringen?

http://reeckmann.blogspot.co.at/2015/06 ... nline.html

Paypal-Konto N.N.
Ihre E-Mail vom MM.TT.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obenbezeichneter Angelegenheit hat mich Frau N.N. mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Auf mich lautende Vollmacht ist anliegend beigefügt. Namens und in Vollmacht meiner Mandantin teile ich Ihnen zu Ihrer E-Mail vom TT.MM.2015 folgendes mit:

Der in Ihrer E-Mail bezeichnete negative Kontostand in Höhe von 7.777,77 Euro betrifft ausschließlich Entgelte für Casino-Spiele der Glücksspielanbieter Bwin und Tipico. Diese Glücksspielangebote erfüllen den Straftatbestand des unerlaubten Glücksspiels (§ 284 StGB), da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können. Die verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit dieses Verbots ist höchstrichterlich bestätigt worden (BVerfG, 30.09.2013, 1 BvR 3196/11).

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen meine Mandantin zu.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass die zuständige Behörde nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, nach vorheriger Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel und an Auszahlungen aus unerlaubtem Glücksspiel untersagen kann. Unabhängig von einer derartigen behördlichen Anordnung ist die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten. § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten der Kontoinhaber im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären und diesbezügliche Ansprüche Ihres Hauses gegen meine Mandantin nicht bestehen können.

Ihre Ausgleichsforderungen gegen meine Mandantin weise ich daher zurück. Weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Einschaltung der Aufsichtsbehörden, behalte ich mir vor.

Freundliche Grüße
Martin Reeckmann
Rechtsanwalt

lexlegis
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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von lexlegis » 28.08.2017, 21:24

Sie können aufgrund Ihrer Spielsucht das Argument vorbringen, dass Sie bei Glückspielverträgen nicht geschäftsfähig sind. Dies hat scheinbar schon einmal funktioniert. Allerdings ist dies eine Entscheidung des Einzelfalls.

https://kurier.at/chronik/oesterreich/u ... 26.421.321

M??cki96
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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 28.08.2017, 21:27

Danke für die Antwort.
Aber laut vielen Foreneinträgen, scheint es in Deutschland mehrmals geklappt zu haben, da Online Casinos gegen Recht verstoßen, und PayPal da mittels Glückspielstaatsvertrag sich selbst schuldig macht? bzw.

Unerlaubte Glücksspiele begründen keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB). Dementsprechend stehen den in Rede stehenden Glücksspielanbietern keine Ansprüche gegen meine Mandantin zu.

oder

da die zuständigen deutschen Behörden im Hinblick auf § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) für Casino-Spiele im Internet keine Erlaubnisse erteilen und auch nicht erteilen können.

Gibts da in Österreich keine ähnlichen Gesetze, die gegen Online Casinos bzw. Glückspiele vorgehen?

und ich bin 21 jahre jung, habe keinen besitz, kein auto, nichts auf dem konto, bin student und würden die klagen wegen 1.500€?

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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von lexlegis » 28.08.2017, 21:48

In Österreich gibt es den § 1271 ABGB. Der weist darauf hin, dass Glücksverträge Naturalobligationen begründen.

Die Naturalobligation kommt aber zwischen dem Glücksspielanbieter und dem Spielenden und nicht zwischen dem Spielenden und demjenigen zu Stande, der das Zahlungsmittel bereit stellt.

Natürlich könnte man argumentieren, dass Paypal in Ihrem Fall wissentlich eine Glücksspielfirma unterstützt und somit eventuell aufgrund gewisser Schutznormen, diese ganzen Verträge unzulässig bzw. nichtig sind, wodurch auch die angehäuften Schulden keine Gültigkeit erlangen.

Wenn wir zwei privat in meinem Keller Poker spielen und als Zahlungsmittel kein Bargeld sondern eine Paypal Überweisung vereinbaren, dann sind die gegenseitigen Wettschulden (§ 1272 ABGB), die WIR gegeneinander haben, Naturalobligationen, die gerichtlich nicht gefordert werden können.

Wenn Sie mir aber Ihre Ehrenschuld auf mein Paypalkonto überweisen, dann darf ich das Geld gemäß § 1271 ABGB behalten, da Sie den bedungenen Preis entrichtet und die Verbindlichkeit anerkannt haben. Nun haben Sie gegenüber Paypal (da Sie durch die Überweisung ins Minus gekommen sind), die Pflicht den über dieses Darlehen erlangten Betrag zurückzuzahlen. In dieser Konstellation weiß Paypal nichts davon, dass ein Glücksspiel unterstützt wird, da Sie mir einfach einen Betrag überwiesen haben und nur wir zwei von der Ehrenschuld aus dem Glücksspiel wissen. Im Fall Tipico unterstützt Paypal aber bewusst Glücksspiele, weshalb gerade hier Nichtigkeit vorliegen könnte. Wie die Gerichte das sehen, kann ich Ihnen nicht sagen. Alternativ könnte man auf partielle Geschäftsunfähigkeit plädieren. Allerdings ist hierfür eine nachgewiesene hochgradige Spielsucht, die so weit reicht, dass Sie nicht mehr frei entscheiden können, ob Sie spielen oder nicht, notwendig.

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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 28.08.2017, 21:58

Vielen lieben Dank lexlegis, die Hilfestellung von Ihnen weiß ich sehr zu schätzen.

Kann man die Rechtswidrigkeit der Mitwirkung an an Zahlungsvorgängen für unerlaubte Internetglücksspiele nicht irgendwie gesetzlich definieren bzw ist das nicht in irgendeinem Gesetzt definiert?

Oder hat man da noch andere Möglichkeiten?

Würde PayPal überhaupt klagen? Oftmals wird gesagt, dass die das Gericht vermeiden, da selbst ihre AGB's lochhaft sind, und Sie schwer vor Gericht stand halten würden, da Sie selbst gegen Gesetze verstoßen, wenn Sie sich von Zahlungen meiner Bank bedienen oder?

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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 28.08.2017, 22:17

bzw. soweit ich das sehe handelt § 1271 von Wetten, was wenn Online Casinos wie Roulette usw. auch betroffen wären. Was für Gesetze gebe es bei wirklichen Glückspielen im Internet?

lexlegis
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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von lexlegis » 28.08.2017, 22:28

§ 1271 ABGB ist gemäß § 1272 ABGB auch auf Glücksspiele anzuwenden.

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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 28.08.2017, 22:34

Okay schade.

Ich würde deinen fachmännischen Rat brauchen, wie würdest du vorgehen?

Bzw. Wie sollte ich vorgehen, wenn ich mich davon befreien möchte, und keine Klage möchte, da ich sowieso nicht bezahlen kann, da ich 20€ auf meinem Konto habe. D.h. Ich habe 1300 EUro verspielt und dann nochmal 1500 Schulden gemacht. Also insgesamt fast 3000€ verzockt.

Was soll meine E-Mail an PayPal enthalten? Soll ich das mit §1271 vorbringen, und dass Sie mitgewirkt haben bei Zahlungsvorgängen für unerlaubte Internetglückspiele? Denn nur die Österreichischen Lotterien haben eine Lizenz für Online Casinos usw. oder?

Oder einfach nur den Mahnbescheid dann widersprechen und hoffen, das nicht geklagt wird?

Liebe grüße

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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 29.08.2017, 23:24

push

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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 31.08.2017, 18:52

push UND wenn ich jetzt noch die 1.200€ die ich von meinem Konto verspielt habe, storniere, wäre der Kläger Tipico aber Naturalobligationen sind nicht einfordbar und ich würde nur auf die schwarze Liste bei Ihnen kommen, oder? Also soweit ich gelesen habe.

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Re: PayPal im Minus wegen Tipico Österreich

Beitrag von M??cki96 » 03.09.2017, 05:02

Push bitte um hilfe

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