willhaben.at: Kaufzwang?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
Antworten
Josef Burga
Beiträge: 2
Registriert: 20.07.2017, 08:29

willhaben.at: Kaufzwang?

Beitrag von Josef Burga » 20.07.2017, 08:32

Guten Tag,

folgendes Szenario: Ich habe auf willhaben.at einen Artikel gefunden den ich kaufen will. Ich schreibe dem Verkäufer daher eine Nachricht mit der Bitte um Zusendung der Bankdaten damit ich den Betrag überweisen kann.

Nun tritt der Fall ein daß ich den Artikel nicht mehr kaufen will weil ich beispielsweise ein günstigeres Angebot von einem anderen Verkäufer entdeckt habe, den Artikel nicht mehr brauche oder ich es mir mit dem Kauf ganz einfach anders überlegt habe.

Besteht hier Kaufzwang für mich bzw. kann mich der Verkäufer rechtlich belangen?

Der Verkäufer hat mir nämlich angedroht rechtliche Schritte zu unternehmen weil ich es mir anders überlegt habe und deswegen bin ich nun etwas verunsichert was die rechtliche Situation betrifft.

Ich möchte anmerken daß ich mich auch deswegen gegen den Kauf entschieden habe weil der Verkäufer keinen seriösen Eindruck mehr auf mich macht und die erwähnte Drohung dazu nutzt mich dazu zu bringen den Betrag schnellstmöglich zu überweisen.

Ich kann mir durchaus vorstellen daß manche Leute in diesem Fall Angst bekommen und daher das Geld umgehend überweisen weil sie keine Probleme haben wollen.

Ich habe bei diesem Verkäufer irgendwie das Gefühl daß ich den Artikel niemals zu Gesicht bekommen würde und mein Geld umsonst überwiesen hätte.

Aus diesem Grund würde ich eben gerne wissen ob seine Drohung eine rechtliche Grundlage hat bzw. ob auf einer Plattform wie willhaben ein Kaufzwang besteht nachdem man dem Verkäufer zugesagt hat.

mfg,

Josef



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: willhaben.at: Kaufzwang?

Beitrag von lexlegis » 04.08.2017, 07:48

siehe unten
Zuletzt geändert von lexlegis am 04.08.2017, 07:59, insgesamt 1-mal geändert.

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: willhaben.at: Kaufzwang?

Beitrag von lexlegis » 04.08.2017, 07:54

Josef Burga hat geschrieben:
20.07.2017, 08:32

Aus diesem Grund würde ich eben gerne wissen ob seine Drohung eine rechtliche Grundlage hat bzw. ob auf einer Plattform wie willhaben ein Kaufzwang besteht nachdem man dem Verkäufer zugesagt hat.


Josef
Wenn Einigkeit über die Kaufsache und den Kaufpreis besteht und -wie Sie schreiben- dem Verkäufer zugesagt wurde, dass man die Sache kaufen möchte, liegt nach einer Zusage des Verkäufers ein auf beiden Seiten verbindliches Verpflichtungsgeschäft vor (§ 861 ABGB). Die Form ist hier nebensächlich (§ 883 ABGB).

MfG
lexlegis

Josef Burga
Beiträge: 2
Registriert: 20.07.2017, 08:29

Re: willhaben.at: Kaufzwang?

Beitrag von Josef Burga » 04.08.2017, 09:08

Das bedeutet also daß ich in dem Moment in dem ich den Verkäufer um Bekanntgabe der Bankdaten zwecks Überweisung des Kaufpreises bitte und dieser sie mir dann zusendet ein verbindlicher Kaufvertrag zustandekommt?

Nach Zusendung der Bankdaten kann ich also ohne Zustimmung des Verkäufers nicht mehr vom Kauf zurücktreten weil ich es mir beispielsweise anders überlegt habe?

mfg Josef Burga

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: willhaben.at: Kaufzwang?

Beitrag von lexlegis » 04.08.2017, 12:22

Wenn dieser Sachverhalt unter § 861 ABGB subsumiert werden kann, ja. Ich nehme an, es wurde schon mehr geschrieben und Sie haben den Verkäufer nicht NUR um die Bekanntgabe seiner Bankdaten gebeten (wobei man auch hier bereits einen Kaufwillen erblicken könnte). Sie werden vermutlich geschrieben haben, dass Sie die Kaufsache nehmen wollen, oder? Wieso posten Sie hier nicht den genauen Wortlaut aus dem Schriftverkehr mit dem Verkäufer? Ihrer bisherigen Schilderung nach kam vermutlich schon ein Verpflichtungsgeschäft zu Stande. Anders gefragt: Wie hätten Sie als stark interessierter Käufer reagiert, wenn der Verkäufer nach Bekanntgabe seiner Daten die Kaufsache an einen Dritten höher Bietenden oder doch nicht veräußert hätte? Das ist die gleiche Situation, wie wenn der Käufer (Sie) dann doch ein besseres Angebot eines Dritten annimmt, nur in diesem Fall überlegt es sich eben der Verkäufer anders. Für beide Seiten war es bereits verpflichtend. Ob der Verkäufer auf Erfüllung klagt (§ 918 ABGB), ist wieder eine andere Sache. Es hängt in erster Linie auch von der Kaufsache und der Höhe des Kaufpreises ab.

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Re: willhaben.at: Kaufzwang?

Beitrag von lexlegis » 04.08.2017, 12:32

Josef Burga hat geschrieben:
04.08.2017, 09:08
Das bedeutet also daß ich in dem Moment in dem ich den Verkäufer um Bekanntgabe der Bankdaten zwecks Überweisung des Kaufpreises bitte und dieser sie mir dann zusendet ein verbindlicher Kaufvertrag zustandekommt?


mfg Josef Burga
Weil der Verkäufer hier bereits auf das zu Stande kommen des Vetrages vertrauen darf, wäre zumindest eine culpa in contrahendo zu bejahen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 41 Gäste