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Kabelinternet, Geschwindigkeit

Verfasst: 28.03.2017, 11:02
von Johann Hinterberger
Müssen die Provider neuerdings in ihren ABG bzw. technischen Spezifikationen nicht auch die Mindestgeschweindigkeit angeben, dh nicht nur einen nur theoretisch erreichbaren "bis zu"-Wert?
Wo findet man dazu eine Gesetzesgrundlage?
Danke

Verfasst: 28.03.2017, 11:28
von Andreas3
es gilt seit 2016 eine diesbezügliche EU-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 20&from=DE

Verfasst: 28.03.2017, 14:32
von Johann Hinterberger
Also erst im Vertrag muss das angeführt sein (Art. 4 Abs. 1 lit d), und in der Vorstufe, somit in öffentlichen Ankündigungen, kann man das für den vergleichenden Kunden Wesentlichste (!) weg lassen?