Müssen die Provider neuerdings in ihren ABG bzw. technischen Spezifikationen nicht auch die Mindestgeschweindigkeit angeben, dh nicht nur einen nur theoretisch erreichbaren "bis zu"-Wert?
Wo findet man dazu eine Gesetzesgrundlage?
Danke
Kabelinternet, Geschwindigkeit
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es gilt seit 2016 eine diesbezügliche EU-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 20&from=DE
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