Werbung betrachten als Dienstleistung
Verfasst: 16.12.2016, 01:42
Hintergrund: Ich bin ein EDV Fuzzi der einen Digital Rights Management Webservice anbieten will.
Nutzer können auf meine Webseite kommen und dort ihre Daten verarbeiten, und diese verarbeiteten Daten dann anders wo im Internet verbreiten (z.B. ihren eigenen Webseiten)
Es besteht die Möglichkeit dass ein Nutzer die Langzeiteffektivität meines Services Überschätzt, seine verarbeiteten Daten zu fahrlässig verbreitet, und dadurch persönlich finanziellen Schaden erleidet.
Der Service ist prinzipiell gratis, also gibt es keinen Kaufvertrag und ich sollte dadurch auch weder für Gewährleistung noch Schadenersatz haften müssen, denk ich. (Schenkung, abgesehen von arglistigem Verschweigen)
Allerdings:
Auf der Webseite (wo sich der Service befindet), befinden sich auch Werbungen, die das Unternehmen finanzieren.
Könnte hypothetisch ein Grobgeschädigter meinen, er hätte auf meiner Webseite eine Dienstleistung erbracht in dem er Werbung gesehen hätte, dass das Werbungsunternehmen die Vergütung dieser Leistung an mich weitergeleitet habe, dass ich folgend Ihm gegenüber eine Serviceleistung vollbracht habe, und somit ein Geschäft zustande käme?
Dieses würde bedeuten dass mein Haftungsausschluss oder Indemnification, vor allem gegenüber Nichtfirmenkunden, nichtig sein kann, und ich für Schadenersatz haftend gemacht werden kann?
Nutzer können auf meine Webseite kommen und dort ihre Daten verarbeiten, und diese verarbeiteten Daten dann anders wo im Internet verbreiten (z.B. ihren eigenen Webseiten)
Es besteht die Möglichkeit dass ein Nutzer die Langzeiteffektivität meines Services Überschätzt, seine verarbeiteten Daten zu fahrlässig verbreitet, und dadurch persönlich finanziellen Schaden erleidet.
Der Service ist prinzipiell gratis, also gibt es keinen Kaufvertrag und ich sollte dadurch auch weder für Gewährleistung noch Schadenersatz haften müssen, denk ich. (Schenkung, abgesehen von arglistigem Verschweigen)
Allerdings:
Auf der Webseite (wo sich der Service befindet), befinden sich auch Werbungen, die das Unternehmen finanzieren.
Könnte hypothetisch ein Grobgeschädigter meinen, er hätte auf meiner Webseite eine Dienstleistung erbracht in dem er Werbung gesehen hätte, dass das Werbungsunternehmen die Vergütung dieser Leistung an mich weitergeleitet habe, dass ich folgend Ihm gegenüber eine Serviceleistung vollbracht habe, und somit ein Geschäft zustande käme?
Dieses würde bedeuten dass mein Haftungsausschluss oder Indemnification, vor allem gegenüber Nichtfirmenkunden, nichtig sein kann, und ich für Schadenersatz haftend gemacht werden kann?