Werbung betrachten als Dienstleistung

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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operator
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Werbung betrachten als Dienstleistung

Beitrag von operator » 16.12.2016, 01:42

Hintergrund: Ich bin ein EDV Fuzzi der einen Digital Rights Management Webservice anbieten will.

Nutzer können auf meine Webseite kommen und dort ihre Daten verarbeiten, und diese verarbeiteten Daten dann anders wo im Internet verbreiten (z.B. ihren eigenen Webseiten)

Es besteht die Möglichkeit dass ein Nutzer die Langzeiteffektivität meines Services Überschätzt, seine verarbeiteten Daten zu fahrlässig verbreitet, und dadurch persönlich finanziellen Schaden erleidet.

Der Service ist prinzipiell gratis, also gibt es keinen Kaufvertrag und ich sollte dadurch auch weder für Gewährleistung noch Schadenersatz haften müssen, denk ich. (Schenkung, abgesehen von arglistigem Verschweigen)

Allerdings:

Auf der Webseite (wo sich der Service befindet), befinden sich auch Werbungen, die das Unternehmen finanzieren.

Könnte hypothetisch ein Grobgeschädigter meinen, er hätte auf meiner Webseite eine Dienstleistung erbracht in dem er Werbung gesehen hätte, dass das Werbungsunternehmen die Vergütung dieser Leistung an mich weitergeleitet habe, dass ich folgend Ihm gegenüber eine Serviceleistung vollbracht habe, und somit ein Geschäft zustande käme?

Dieses würde bedeuten dass mein Haftungsausschluss oder Indemnification, vor allem gegenüber Nichtfirmenkunden, nichtig sein kann, und ich für Schadenersatz haftend gemacht werden kann?



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 16.12.2016, 10:57

Das bloße Ansehen bzw. Konsumieren von Werbung stellt sicher keine Dienstleistung im Sinne des § 1151 ABGB dar.

Gewährleistung setzt gemäß § 922 Abs 1 ABGB einen entgeltlichen Vertrag voraus.

Darüber hinaus sollte das Prinzip der Selbstverantwortung gelten, wonach eine Person die aus eigenem selbst Daten von sich publiziert, für die daraus entstandenen Folgen natürlich immer selbst verantwortlich ist, auch wenn der Werdegang der Publikation zum Teil auf einer Hilfsseite im Internet beruht.

Problematisch wird es allerdings bei gewerberechtlichen Fragen, wenn Sie Ihre Seite auf Gewinn ausgelegt zur Verfügung stellen, müssten Sie dieses Gewerbe anmelden. Durch die regelmäßigen Werbeeinnahmen machen Sie eventuell eine Art Gewinn. Es gibt hierzu im Forum einen Thread, der sich mit diesem Thema bereits auseinandergesetzt hat. Die Meinungen diesbezüglich gehen auseinander.

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