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Zwei Fragen zum Urheberrecht § 42

Verfasst: 30.09.2016, 18:20
von Kyle
Zuerst: Der Link zu den Gesetzen auf die ich mich beziehe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10001848

Ich hätte da zwei Fragen zu § 42 (6) bzw. § 42g. (1)

Frage 1: Dort ist ständig nur die Rede von "Schulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen". Meine Frage dazu: Gilt das auch für Schüler? Konkret: Kann ein Schüler legal im Rahmen des Gesetzes jegliche Bilder für Referate / Präsentionen usw., also für den Schulgebrauch, verwenden?

Frage 2: Muss ein Schüler den Urheber nennen bei geltendem § 42?

Danke im Voraus!

Verfasst: 04.12.2016, 00:36
von Hank
§ 8 UrHG: Ein Werk ist veröffentlicht, sobald es mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

Also unter dem Titel "freie Werknutzung" für hehre Bildungszwecke aus dubiosen Quellen schöpfen? Prahle nie mit gehacktem Schimmer!

Verfasst: 10.12.2016, 18:59
von Das_Pseudonym
Frage 2: Muss ein Schüler den Urheber nennen bei geltendem § 42?
So neben bei wollen die Lehrer immer die Quellen haben.