willhaben - Käufer droht mit Anzeige

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stefankeller
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willhaben - Käufer droht mit Anzeige

Beitrag von stefankeller » 18.09.2016, 18:23

Hallo!

Ich bin ins Fettnäpfchen getreten.
Habe einen gebrauchten Akku für ein e-bike auf willhaben eingestellt. Trotz äusserlicher Ramponiertheit (zwei mal bei schottriger Piste aus dem Mountainbikerahmen gefallen), war der Akku funktional. Genauso beschrieben und mit aussagekräftigen Bildern versehen.

Ein Interessent meldete sich, hat die 250 Euro auch prompt überwiesen. Ich hab ihm den Akku gut verpackt geschickt und nun behauptet der Käufer, der Akku wäre defekt, ausserdem wäre er bereits einmal geöffnet worden. Zweiteres kann ich hundertprozentig ausschliessen und habe vom Käufer daher Fotos verlangt, woran er das denn bitte zu erkennen glaubt. Das lehnt er ab und auch zu warten bis ich aus dem Urlaub zurückbin, um das zu klären, verneinte er. Montag, also morgen wird er mich anzeigen.

Falls für mich auf den Fotos erkennbar wäre, dass der Käufer den Akku geöffnet hat, überweise ich ihm selbstverständlich kein Geld zurück, da ich befürchten muss, dass er seine defekten Akkuzellen in mein Akkugehäuse eingebaut hat. Das möchte ich ihm zwar nicht unterstellen, aber mich macht das ganze stutzig.

Als Verkäufer bin ich da wohl aber in der schwierigen Beweispflicht und habe Angst vor einer Anzeige. Mein Leumund ist absolut astrein, ich arbeite seit 15 Jahren auf einer Bezirksverwaltungsbehörde und würde nie (vor allem nicht für so einen lächerlichen Betrag) jemanden abzocken. Ich würde mit so einer Aktion auch meinen Job riskieren.

Vielleicht funktioniert der Akku ja wirklich nicht und er irrt sich, dass er geöffnet wurde,dann würde ich ihm das Geld ja eh zurücküberweisen. Obwohl vor dem Versand noch alles funktionierte. Vielleicht hat sich bei uns beiden ja jetzt Misstrauen eingeschlichen und auch er hat keine betrügerischen Absichten.

Aber ich habe auch naiverweise keinen Haftungsausschluss im Inserat stehen und nun fürchte ich mich wie gesagt vor einer Strafanzeige, Gerichtsverhandlung, was auch immer. Was soll i h jetzt tun und was kann mich schlimmstenfalls erwarten?

danke...
Stefan



juristischerratundtat
Beiträge: 92
Registriert: 20.09.2016, 08:24

Beitrag von juristischerratundtat » 29.09.2016, 17:41

Zu trennen sind die strafrechtlichen und die zivilrechtlichen Aspekte.

Strafrechtlich könnte es sich um einen Betrug handeln, der Käufer könnte eine Anzeige bei der Polizei machen, die ermittelt den Sachverhalt, die StA entscheidet ob sie anklagt oder nicht, es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Falls es wirklich zu einer Anzeige kommt, werden Sie von der Polizei darüber informiert werden und es kommt zu einer Vernehmung.
Es empfiehlt sich bereits im Vorhinein eine schriftliche Stellungnahme zum Geschehen aus Ihrer Sicht an die Polizei zu übermitteln, das fällt oft leichter und kann genau überlegt werden wie das geschildert werden.
Dafür können Sie sich natürlich vom Anwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Im Regelfalls sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, es wird schwer sein nachzuweisen, dass sie wussten, dass der Akku kaputt war.

Anders der zivilrechtliche Teil. Hier scheint ein für Sie negatives Urteil eher wahrscheinlich, das hat aber keinerlei Auswirkungen auf Ihren Job oder Ihren Leumund.
Dabei wird es darum gehen ob der Käufer einen defekten Akku erhielt oder nicht, je nachdem sind sie dann verpflichtet den Akku zurückzunehmen und das Geld zurück zu überweisen.

Ein Haftungsauschuss wäre nur für die Gewährleistung, also den zivilrechtlichen Teil relevant, strafrechtliche Haftungsausschlüssen haben keinerlei Wirkung.

MfG

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